Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse und Trainings (Kurs-AGB), die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung sowie weitere wichtige Dokumente der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf und deren Ableger.
Geschäfts-
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland
(nachfolgend „Verkäuferin“),
und ihren Kunden über den Online-Shop www.schwertschaukampf.de sowie für alle zur Domain gehörenden Subdomains.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(5) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Henstedt-Ulzburg.
(6) Wir liefern in folgende Länder: Europa (EU- und EWR-Mitgliedstaaten).
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die Verkäuferin bietet in ihrem Online-Shop neue Waren und Dienstleistungen an, insbesondere schaukampftaugliche Schwerter und Dolche, mittelalterliche Zelte, Gewandung, Lederschutz, sportliche Kleidung mit Werbeaufdruck sowie Kursbuchungen.
(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
Der Kunde kann Waren in den Warenkorb legen und die Bestellung über das Bestellformular absenden.
Mit Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware.
(4) Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert, ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar online abrufbar.
§ 3 Preise, Versandkosten und Zahlung
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung) und enthalten keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Zuzüglich fallen Versandkosten an, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt werden.
(2) Zahlungsarten:
-
Vorkasse per Überweisung
-
Lastschrift (nur nach vorheriger Genehmigung)
(3) Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Verkäuferin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kunde erhält eine Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail).
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Lieferzeiten:
-
Lagerware: in der Regel 3–7 Werktage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse: ab Zahlungseingang)
-
Abweichungen werden in der Produktbeschreibung angegeben.
(3) Ist die bestellte Ware nicht vorrätig, informiert die Verkäuferin den Kunden unverzüglich und teilt die voraussichtliche Lieferzeit mit.
(4) Bei Unternehmerkunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang erst mit Übergabe der Ware.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
§ 7 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Für Verbraucher gilt: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
(2) Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel oder übernommene Garantien.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
(4) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt), Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, an uns zurückzusenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2025
Kurs-
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse und Trainings der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Kurs-, Trainings- und Veranstaltungsbuchungen bei der
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland
(nachfolgend „Veranstalterin“).
(2) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Der Vertrag kommt durch Anmeldung (persönlich, schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Buchung) und deren Annahme durch die Veranstalterin zustande.
(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr sowie ggf. vereinbarter Nebenkosten.
Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nur mit Zustimmung der Veranstalterin möglich und verpflichtet ebenfalls zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
(3) Ein kostenloser Probebesuch ist nicht möglich, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich von der Veranstalterin angeboten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei der Anmeldung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung).
(2) Die Teilnahmegebühr ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto oder per erteilter Lastschrift zu zahlen.
(3) Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Veranstalterin den Teilnehmer vom Kurs ausschließen.
(4) Mahngebühren betragen maximal 5,00 € pro Mahnung.
§ 4 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Ein Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail, Brief) erfolgen.
(2) Bis 14 Tage vor Kursbeginn: vollständige Erstattung der Teilnahmegebühr.
(3) Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden fällig.
(4) Ab Kursbeginn: volle Teilnahmegebühr fällig, keine Erstattung.
(5) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
§ 5 Absage oder Änderung durch die Veranstalterin
(1) Die Veranstalterin kann Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) absagen oder verlegen.
(2) In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
§ 6 Teilnahmebedingungen und Sicherheit
(1) Teilnahme nur in gesundheitlich geeigneter Verfassung.
(2) Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer bei Verdacht auf Beeinträchtigung auszuschließen.
(3) Die Trainer sind weisungsbefugt. Anweisungen sind aus Sicherheitsgründen unbedingt zu befolgen.
(4) Waffen dürfen nur auf Anweisung des Trainers benutzt werden. Kämpfen außerhalb der Übungszeit und Pausen ist untersagt.
(5) Es dürfen nur vom Trainer freigegebene Übungswaffen verwendet werden.
(6) Beginn und Ende einer Übung sind dem Partner klar anzukündigen; Kommandos wie „Stopp“ sind sofort zu befolgen.
(7) Bei Anzeichen von Erschöpfung oder Konzentrationsverlust ist eine Pause einzulegen.
(8) Erlernte Techniken dürfen nicht ohne Genehmigung der Veranstalterin an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, unbeschadet der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten der Veranstalterin.
(2) Die Veranstalterin haftet:
-
unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels,
-
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
§ 8 Ermäßigungen
Ermäßigungen (z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienste, Arbeitslose) werden nur bei Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung unter:
https://www.schwertschaukampf.de/datenschutz
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzbuchungen
(1) Bei Buchung eines Kurses über Fernkommunikationsmittel (Online, E-Mail) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu, es sei denn, der Kurs beginnt zu einem fest vereinbarten Termin und ist damit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerruf ausgeschlossen.
(2) Ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, gilt die Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB), abrufbar unter:
https://www.schwertschaukampf.de/widerruf
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort und, soweit rechtlich zulässig, Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg.
Stand: September 2025
Widerrufs-
belehrung
Die Wiederrufsbelehrung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen über Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hermann-Löns-Straße 7e - 24558 Henstedt-Ulzburg
www.schwertschaukampf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3. Besondere Hinweise bei Dienstleistungen (Kurse, Veranstaltungen)
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
4. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell bestellte Schwerter).
Stand 09.2025
Wiederrufsformular
Datenschutz-
erklärung
Datenschutzerklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
1. Verantwortlicher
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hermann-Löns-Straße 7e
24558 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
Telefon: +49 176 48204507
E-Mail:
Internet: https://www.schwertschaukampf.de
Geschäftsführer: Heiko Schulze
2. Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung), lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Verpflichtung) und lit. f (berechtigtes Interesse).
3. Hosting
Unsere Website wird bei DomainFactory GmbH, Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning, Deutschland, gehostet.
Mit DomainFactory besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Server-Logfiles werden aus Sicherheitsgründen (z. B. zur Missbrauchserkennung) für maximal 7 Tage gespeichert.
4. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten u. a.:
-
Bestandsdaten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum)
-
Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefonnummer)
-
Vertragsdaten (z. B. gebuchte Kurse, Zahlungsdaten)
-
Nutzungsdaten (z. B. besuchte Seiten, IP-Adresse, Browserinformationen)
5. Kontaktformulare
Bei Nutzung unsere Kontaktformulare werden die eingegebenen Daten (Name, E-Mail, Nachricht, ggf. Telefonnummer) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
6. Newsletter-Versand (SuperWebMailer)
Wir versenden Newsletter ausschließlich an Empfänger, die dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben (Double-Opt-In-Verfahren).
Der Versand erfolgt über SuperWebMailer, Betreiber: Stefan Münz, Deutschland. Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.
Abmeldung ist jederzeit über einen Link in jedem Newsletter möglich.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
7. Benutzerregistrierung / Mitgliederbereich
Zur Nutzung des Mitgliederbereichs ist eine Registrierung erforderlich. Dabei verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, Benutzername, Passwort, E-Mail).
Die Daten werden nur für die Bereitstellung des Zugangs und zur Durchführung der Mitgliedschaft verwendet.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
8. Einbindung von YouTube-Videos
Wir nutzen eingebettete Videos der Plattform YouTube, Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Beim Aufruf einer Seite mit YouTube-Inhalten wird Ihre IP-Adresse an YouTube übertragen.
Falls Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Konto eingeloggt sind, kann Google den Besuch unserer Website Ihrem Konto zuordnen.
Weitere Infos: https://policies.google.com/privacy
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung via Cookie-Banner).
9. Kartenmaterial (OpenStreetMap)
Wir binden Landkarten des Projekts „OpenStreetMap“ ein. Anbieter: OpenStreetMap Foundation, 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, Vereinigtes Königreich.
Dabei werden Ihre IP-Adresse und Browserdaten an OpenStreetMap übermittelt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung via Cookie-Banner).
10. Online-Buchung von Kursen / Zahlungsabwicklung
Bei einer Kursbuchung verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsinformationen).
Zahlungsarten: Lastschrift, Überweisung.
Die Abwicklung erfolgt intern, ohne externe Zahlungsdienstleister.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
11. Cookies
Wir setzen technisch notwendige Cookies ein, die für den Betrieb der Website erforderlich sind.
Für optionale Cookies (z. B. YouTube, OpenStreetMap) holen wir Ihre Einwilligung über ein Cookie-Banner ein.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit im Cookie-Banner widerrufen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem funktionalen Betrieb).
12. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
13. Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte:
-
Auskunft (Art. 15 DSGVO)
-
Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
-
Löschung (Art. 17 DSGVO)
-
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
-
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
-
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
-
Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
-
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
14. Zuständige Aufsichtsbehörde
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
E-Mail:
Internet: https://www.datenschutzzentrum.de
15. Sicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
Stand: September 2025
Heerlager-
Ordnung
Die Heerlagerordnung (HLO) der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
Stand 07.2024
RESPEKTVOLLES, RÜCKSICHTSVOLLES UND SICH GEGENSEITIG UNTERSTÜTZENDES VERHALTEN SIND OBERSTES GEBOT.
Präambel: Markttage beinhalten für uns alle Freizeit, die wir gut gelaunt und entspannt miteinander verbringen möchten. Das unmittelbare Zusammenleben vieler verschiedener Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen auf sehr begrenztem Raum erfordert ein paar Spielregeln, die den Umgang miteinander, aber auch mit Material und Ausrüstungsgegenständen klären und vereinfachen. Die Heerlagerordnung regelt verbindlich das Zusammenleben aller Lagerteilnehmer auf den Märkten. Marktordnungen von Veranstaltern sind vorrangig zu beachten.
Lesbarkeit: In dieser SSK-Heerlagerordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts. Das soll nicht als Diskriminierung verstanden werden.
Gleichberechtigung: Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 3 heißt es - Zitat:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Genau an diese Gleichberechtigung halten sich alle SSK-Teilnehmer. Das bedeutet, dass sich alle mit Achtung, Ehre und Respekt begegnen.
1. ANMELDUNG ZUM MARKT
Berechtigt zur Teilnahme an einem Markt mit SSK sind
- alle aktiven Kämpfer,
- Lebenspartner von aktiven Kämpfern
- eigene Kinder von aktiven Kämpfern
- sowie Helfer und Externe auf ausdrückliche Einladung der Geschäftsführung.
Als "aktiv" gilt, wer
- die Prüfung des Grundkurses erfolgreich abgelegt hat UND
- einen Kampfausweis besitzt oder beantragt und bezahlt hat UND
- entweder regelmäßig am Unterricht für Fortgeschrittene in einem der wöchentlich stattfindenden SSK-Kurse (zum Beispiel in Pinneberg, Elmshorn, Kellinghusen, HH-Bergedorf I+II, HH-Moorburg, Agathenburg/Stade, Neumünster, Sülfeld, Kiel, Niederelbe/Freiburg, und so weiter) teilnimmt,
- oder bei längeren Ausfallzeiten dort zumindest “aktiv” gemeldet ist.
Die Teilnahme an einem Wochenendkurs für Fortgeschrittene gilt als nicht ausreichend.
Definition Teilnehmer: = aktive Kämpfer, Lebenspartner, Kinder, Tagesgäste, Schlafgast etc.
Minderjährige Kämpfer sind auf den Märkten entweder von einem Erziehungsberechtigten zu begleiten oder es ist SSK eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigen vorzulegen, dass sich der/die Jugendliche bei SSK aufhalten darf. Für Veranstaltungen wie Wacken oder Auslandsreisen kann über die Erlaubnis hinaus die Benennung eines “Paten” notwendig werden, der den Minderjährigen betreut. Der Pate hat seinerseits volljährig zu sein und ebenfalls an der gewünschten Veranstaltung teilzunehmen.
Die entsprechenden Formulare für Minderjährige und für die Patenschaften sind von dem Teilnehmer bei SSK abzufordern oder können im Downloadbereich der SSK-Website heruntergeladen werden. Die Erlaubnis für den generellen Aufenthalt mit SSK gilt ab Eingang bei SSK bis auf Widerruf für das laufende Kalenderjahr. “Patenschaften” gelten für die jeweilige Veranstaltung. Das Mindestalter zur Teilnahme bei allein reisenden Jugendlichen liegt für neu hinzukommende Teilnehmer bei 16 Jahren zum Zeitpunkt des Marktes.
Ausnahmen von der Regelung sind mit der Geschäftsleitung von SSK abzustimmen.
ANMELDUNG
Für die Teilnahme am Markt ist eine rechtzeitige verbindliche Anmeldung über das “Marktanmeldeformular” der Website erforderlich.
Märkte und Veranstaltungen, an denen SSK teilnimmt, werden wie bisher für die individuelle Planung in der Terminübersicht der Veranstaltungstermine aufgeführt, sobald sie der SSK-Orga bekannt sind. Veranstaltungen, an denen SSK definitiv teilnimmt, tragen den Status “angemeldet”.
Der Anmeldestart liegt 10 Wochen und der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem jeweiligen Markt. Beide Daten (Anmeldestart und Anmeldeschluss) sind aus der Tabelle “Terminübersicht” auf der Website unter Veranstaltungstermine ersichtlich.
NACHMELDUNGEN
Wenn sich Teilnehmer zwischen dem Anmeldeschluss und dem Marktbeginn anmelden wollen, gilt für diese Nachmeldungen folgende Regelung:
Zu einer Person / Familie kostet die Nachmeldung zusätzlich
- Beim ersten Vorfall 10 Euro.
- Beim zweiten Vorfall 20 EURO.
- Beim dritten Vorfall 40 EURO.
- Beim vierten Vorfall 80 EURO.
Es findet immer eine Verdoppelung statt. Diese Regelung soll jedem helfen, rechtzeitig an die Termine zu denken und sich entsprechend anzumelden.
BEMERKUNG: SSK meldet etwa 14 Tage vor dem Marktbeginn die Anzahl der Zelte und Personen an die Veranstalter. Somit haben die Veranstalter Zeit genug, für SSK entsprechend der Größe zu planen. Das ist bei der Größe von SSK unabdingbar.
ANMELDUNGSFORMULAR
Die Anmeldung hat bis zu dem genannten Anmeldeschluss zu erfolgen. Das Formularsystem versendet nach erfolgreicher Anmeldung automatisch sofort eine Bestätigungsmail an die in der Anmeldung genannte Mailadresse.
BEMERKUNG: Unsere Anmeldeformulare sind optimiert für Browser Internet Explorer oder Google Chrome und die Eingabe über einen PC. Bei der Verwendung von mobilen Endgeräten (IPhone, Ipad, Android- oder Windows-Smartphone, E-Book Reader,…) und/oder bei der Benutzung von dem Browser Firefox kann es zu Kompatibilitätsproblemen kommen.
Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von ein paar Minuten eingehen, bitte
- den SPAM-Filter auf dem eigenen Computer prüfen
- den SPAM-Filter beim E-Mail-Postfachanbieter (z.B. GMX, Freenet, AOL…) prüfen
- die jeweilige Markt-Teilnehmerliste* auf der SSK-Website prüfen
- Ist keine Bestätigungs-E-Mail zu finden und sind die Daten nicht in der Markt-Teilnehmerliste zu finden, dann bitte die Anmeldung noch einmal durchführen.
Wenn der zweite Versuch abermals fehlschlägt, dann bitte eine E-Mail umgehend an
* Prüfung der Teilnehmerliste: Der Button zur Teilnehmerliste wird sichtbar, wenn man sich in den internen Bereich der SSK-Website einloggt und wieder auf das jeweilige Marktanmelde-Formular zurückkommt.
Bitte auch dann zum Markt anmelden, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung nicht ganz sicher ist. Eine rechtzeitige kurze E-Mail an
ÄNDERUNG UND STORNIERUNG
Jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung hat schriftlich bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung ausschließlich an
Zudem muss jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung schriftlich und telefonisch an die für die Veranstaltung zuständige Markt-Orga zu erfolgen. Die zuständige Markt-Orga ist Online bei der Veranstaltungsübersicht oder in der E-Mail-Anmeldebestätigung zu finden. Sollte unklar sein, wer die Markt-Orga ist, ist auf jeden Fall die Geschäftsleitung von SSK auch telefonisch zu informieren.
Liegt die Abmeldung nicht innerhalb von 10 Kalendertage per E-Mail an
BEMERKUNG: Meldungen über Forum, Telefon, per PN, per SMS, WhatsApp, Facebook, Instagram oder durch Weitersagen an Trainer und Orgas werden nicht berücksichtigt. Daraus erfolgende Nachteile wie Abbuchung von Geldern, kein Schlafplatz und ähnliches hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
Wenn der Teilnehmer kurzfristig nicht auf dem Markt erscheinen bzw. sein Zelt aufbauen kann, muss der Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Aufbaubeginn eine schriftliche Abmelde-E-Mail an die Markt-Orga und an die Geschäftsführung von SSK (
Die kurzfristige Abmeldung muss die absolute Ausnahme bleiben. SSK meldet 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Anzahl der Personen, Zelte und Sonnensegel sowie die benötigte Größe verbindlich an den Veranstalter. Wenn die Vor-Anmeldezahlen von den tatsächlichen erschienenen Personen und Materialien abweichen, verringert sich die Verlässlichkeit von SSK. Das kann zu Problemen bei zukünftigen Veranstaltungen führen.
2. ZELTEN
Eine Anmeldung mit Zelt beinhaltet nicht automatisch den Anspruch auf einen Zeltlagerplatz.
Trotz der sorgfältigen Planung von SSK kann es seitens des Marktbetreibers - auch sehr kurzfristig - zu Einschränkungen des zur Verfügung stehenden Platzes kommen. In diesem Falle erfolgt schnellstmöglich eine Info von SSK an die Teilnehmer.
Die Reihenfolge beim Aufbau der Zelte erfolgt dann nach der darin schlafenden Personenanzahl umgerechnet auf die Quadratmeterzahl des jeweiligen Zeltes (Stove-Index).
Berechnungsbeispiel:
3x3 Zelt = 9 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 4,5 Stove-Index
4x4 Zelt = 16 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 8 Stove-Index
5x5 Zelt = 25 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 12,5 Stove-Index
REGEL: Je niedriger der Stove-Index ist, desto eher wird das Zelt gestellt.
BEMERKUNG: Das Ziel ist, möglichst viele Schlafplätze auf den Markt zu bringen.
PRIORITÄT BEI AUFBAU / EIGENES MATERIAL
REGEL 1: Schlafplätze vor Schönheit: Der Aufbau von Zelten hat Vorrang vor dem Aufbau von privaten Sonnensegeln, Feuerstellen, Tischen, Bänken etc..
REGEL 2: Gemeinschaft vor Privat: Der Aufbau der gemeinschaftlich zu nutzende Zelte, Sonnensegel, Feuerstellen, Tischen, Bänken etc. hat Vorrang vor privatem "Hausrat".
Der Transport der privaten Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung von SSK für finanzielle oder andere Folgeschäden, die aus der kurzfristigen Stornierung des geplanten Zeltplatzes hervorgehen (wie z.B. Mietkosten für einen PKW-Anhänger, Mietkosten für ein Zelt, etc.) ist ausgeschlossen.
AUFBAU DER ZELTE UND SONNENSEGEL
Bei dem Aufbau der Zelte und Sonnensegel ist darauf zu achten, dass die Besucher der Veranstaltung guten Einblick in das Leben und das Geschehen der Teilnehmer haben. Dazu ist bei der Zeltplanung wie folgt vorzugehen:
Bei mehrreihigen Zeltaufbau:
- Entfernt von den Zuschauern sind die normalen Zelte aufzubauen.
- Davor sind die schöneren Zelte mit attraktiveren Zeltinhalten aufzubauen.
- Nahe an den Zuschauern sind die Sonnensegel, Kochstellen, Tische und Bänke aufzubauen.
Bei einreihigen Zeltaufbau:
- Entfernt von den Zuschauern sind die Zelte aufzubauen.
- Nahe an den Zuschauern sind die Sonnensegel, Kochstellen, Tische und Bänke aufzubauen.
In der Regel sollten die Zelteingänge von den Besuchern der Veranstaltung gesehen werden können. Ein nicht einsehbarer Innenhof mit Sonnensegeln und Kochplatz ist auf jeden Fall zu vermeiden.
SCHLAFEN
Will ein Zeltbesitzer Schlafplätze anbieten oder sucht ein Teilnehmer einen Schlafplatz, dann steht eine Online-Excel-Liste zur Verfügung. Der Link zu der Online-Excel-Liste wird per E-Mail bei jeder Anmeldebestätigung versandt.
Mit der Online-Excel-Liste können die Schlafplätze selbständig und eigenverantwortlich organisiert werden.
FEUERLÖSCHER
In jedem Zelt hat ein gewarteter funktionsfähiger 6 kg Feuerlöscher in Eingangsnähe griffbereit vorhanden zu sein. Jedes Zelt hat darüber hinaus mit einem Feuerlösch-Piktogramm ausgestattet zu sein.
Ausnahme: Zelte die kleiner als 3x3 Meter sind
3. AUF- UND ABBAU
AUF- UND ABBAU
Der frühestmögliche Aufbau-Zeitpunkt wird im jeweiligen Markt-Bericht / oder Forum auf der SSK-Website bekannt gegeben, ebenso die Marktzeiten. Das tatsächliche Marktende bestimmt allein der jeweilige Veranstalter.
Jeder Teilnehmer hat zuerst unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Jeder Teilnehmer sollte, wenn er mit dem eigenen Auf- oder Abbau seines Materials fertig ist, unaufgefordert beim Auf- und Abbau der anderen Teilnehmer-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. helfen.
Jeder Teilnehmer, der in einem fremden Zelt übernachtet, hat unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Schlafplatzanbieter-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. zu helfen.
Tagesgäste, die beim Abbautag die Veranstaltung besuchen, haben beim Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Definition Abbau: Abbau bedeutet Material zusammenlegen und sorgsam nach Anweisung verstauen.
VERLASSEN DER VERANSTALTUNG
Jeder Teilnehmer hat bei dem Abbau zu helfen, bis alles von jedem Teilnehmer abgebaut und verstaut ist.
Das vorzeitige Verlassen des Marktes sollte nur in absolut notwendigen Ausnahmen erfolgen und hat im Vorwege – vor Marktbeginn - angemeldet zu werden. Ein „Ich muss morgen wieder früh raus“ oder „Ich muss noch meine Katze füttern“ reicht nicht.
BEMERKUNG: Um etwaige Mitfahrgelegenheiten kümmert sich jeder Teilnehmer selbst.
STILLER ABBAU
Alle Teilnehmer haben spätestens 45 min vor dem offiziellen Marktende im Heerlager beim "stillen Abbau" teilzunehmen.
Alle Teilnehmer mit eigenem Zelt machen in ihrem eigenen Zelt den stillen Abbau.
Alle Teilnehmer in der Verpflegung (bei entsprechenden Veranstaltungen) und alle Tagesgäste haben bei dem stillen Abbau der Küche (sofern anwesend) zu helfen. Der stille Abbau der Küche beginnt in der Regel bereits 4 Stunden vor der Abbauuhrzeit.
BEMERKUNG: Stiller Abbau: Zeltinnenraum klaren, Gewandung und Schlafplatz zusammenpacken, Fackelständer und Laternen einsammeln, Müll zusammenräumen und wegbringen, eigenes Geschirr einpacken und ähnliches. Idealerweise stehen zur Abbauuhrzeit nur noch die Zelte und die persönliche Ausrüstung steht fertig gepackt in den Zelthüllen.
4. MORGENDLICHE HEERLAGERBESPRECHUNG / KÜCHENBEREICH
HEERLAGERBESPRECHUNG
Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen sind verpflichtet, an den morgendlichen Heerlagerbesprechungen teilzunehmen. Ziel der Besprechung ist, alle Teilnehmer mit wichtigen Informationen für den jeweiligen Tag zu versorgen.
Diese Besprechung findet an jedem Tag statt. Der Besprechungsstartzeitpunkt ist bei Tagen ohne ein Veranstaltungsprogramm jeden Morgen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr zu legen. Bei Tagen mit Veranstaltungsprogramm ist der Besprechungsstartzeitpunkt ca. eine Stunde vor Veranstaltungseröffnung zu legen.
MARKT-ORGA
Die Heerlagerbesprechung muss von der Markt-Orga durchgeführt werden. Sollte die Markt-Orga nicht in der Lage sein, die Heerlagerbesprechung durchzuführen, muss eine Vertretung genannt werden. Sollte komplett unklar sein, wer die Markt-Orga oder die Vertretung ist, muss aus der Gruppe der Teilnehmer unverzüglich eine Person gefunden werden, die die Aufgaben übernimmt.
In dem Fall muss die neugewählte Vertretung ggf. mit Hilfe aller Teilnehmer versuchen, die benötigten Informationen für den Tag zu erhalten. Als letzte Möglichkeit ist der Veranstalter anzusprechen und um die Infos zu bitten.
Aufgaben der Markt-Orga
- Eine Morgenbesprechung durchzuführen
- Verpflichtung, den Kämpfern als Hauptansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
- Verpflichtung, die Kämpfer vor und während der Veranstaltung zu informieren.
- Verpflichtung, die Kämpfer vor und während der Veranstaltung vor jeglicher Art von Angriffen (organisatorisch, verbal etc.) zu schützen.
- Verpflichtung, ggf. gemeinsam mit den Kämpfern geeignete Maßnahmen bei Unwetter zu ergreifen.
- Verpflichtung, im Heerlager für eine entspannte Ruhe zu sorgen und bei Auseinandersetzungen oder Streits schlichtend einzugreifen.
- Fragen der Kämpfer ggf. mit dem Veranstalter zu klären und die Kämpfer entsprechend zu informieren.
Folgende Punkte sind gemeinsam zu besprechen:
Beginn, Ende, Ablauf, Allgemeines
- Wer ist für den heutigen Tag die Markt-Orga?
- Wann ist der Marktbeginn?
- Wann ist das Marktende?
- Wann findet welche Aktion statt?
- Wer hat welche Aufgaben?
- Wo sind Toiletten?
- Wo muss der Müll entsorgt werden?
- Wo muss die kalte Asche entsorgt werden?
- Wo gibt es Feuerholz?
- Wo parken die Fahrzeuge?
- Wo sind Sanitäter?
- Etc.
Turnier
Wenn ein Turnier an dem Tag gezeigt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wann beginnt wo das Turnier?
- Wann ist die Stellprobe?
- Wie groß ist der Kampfplatz?
- Wie viele Paarungen passen auf den Kampfplatz?
- Wer organisiert das Turnier?
- Wer übernimmt in dem Turnier welche Aufgaben?
- Wer sind die Moderatoren / Sprecher in dem Turnier?
- Wer sind die Einzelkampf-Kämpfer?
- Wer sind die Massenschlacht-Kämpfer?
- Wer ist der Kampfpartner?
- Welche Gewandung oder welche Waffen sind nötig?
- Welche Requisiten werden für das Turnier benötigt?
- Wie soll das Ende des Turniers aussehen?
- Wer sorgt für Getränke für das Turnier?
- Gibt es in dem anstehenden Turnier etwas Besonderes?
- Etc.
Schnuppertraining
Wenn ein Schnuppertraining an dem Tag durchgeführt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wie groß ist der Kampfplatz?
- Wie viele Paarungen passen auf den Kampfplatz?
- Wer moderiert das Schnuppertraining?
- Wer trainiert die Besucher?
- Wo sind die Übungsschwerter für die Besucher?
- Wo sind die Übungshandschuhe für die Besucher?
- Wer sorgt für Getränke?
- Wer sorgt für Flyer?
- Etc.
Soundtechnik
Wenn eine Soundtechnik (z.B. Mikrofone, Lautsprecher, Verstärker, Mischpult) vorhanden ist und bei den Shows eingesetzt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wer bedient die Soundtechnik?
- Wo kommt der Strom für die Soundtechnik her?
- Wird ein zusätzliches Verlängerungskabel / Kabeltrommel benötigt? Wer kann so eine entsprechende Verlängerung stellen?
- Wer hilft beim Auf- und Abbau der Soundtechnik?
- Wo befindet sich die Soundtechnik vor dem Aufbau?
- Wohin soll die Soundtechnik nach der Show?
- Etc.
Umzüge
- Wer führt den Umzug?
- Wann beginnt der Umzug?
- Wo beginnt der Umzug?
- Wie lange dauert der Umzug?
- Wie viele Personen werden für den Umzug benötigt?
- Welche Gewandung soll getragen werden?
- Wer passt auf das SSK-Heerlager auf?
- Sollen Fackeln getragen werden?
- Wer organisiert die Fackeln?
- Wer hat eine SSK-Flagge dabei?
- Wer übernimmt das Tragen der SSK-Flagge bei dem Umzug?
- Etc.
UNWETTER
Die Teilnehmer des SSK-Heerlagers lagern draußen in der Natur und nutzen Zelte und Sonnensegel. Die verwendeten Zelte und Sonnensegel sind normalerweise sehr robust und können normalen Wind und Regen ab. In der Natur kann es jedoch auch zu Starkwind und heftigem Regen kommen. In diesem Fall muss die Markt-Orga (ggf. in Abstimmung mit einigen weiteren Teilnehmern) verlässliche und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Personen- und Sachschäden so weit wie möglich zu vermeiden.
ACHTUNG: Den Anweisungen der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
Mögliche Maßnahmen
- Zelte und Sonnensegel weiter, sicherer und wenn möglich zusätzlich abspannen.
- Material schützen. Ggfs. Waffen, Felle, Decken, Lebensmittel, Flaschen, Geschirr in die Zelte verbringen.
- Feuergefahr verhindern. Ggfs. Kerzen und das Feuer in den Feuerschalen löschen.
- Die Masten der Sonnensegel schräg gegen die Windrichtung zu stellen und somit das Losreißen des Sonnensegels zu verhindern. Das Sonnensegel so gestalten, dass die Wind zugewandte (Luv) Seite tiefer steht als die Wind abgewandte (Lee) Seite.
- Die Masten aus den Zelten und/oder Sonnensegeln niederlegen, so dass die Zelte bzw. die Sonnensegel flach auf dem Boden liegen können, während die Erdnägel das Material weiterhin am Boden halten.
- Das Heerlager räumen und alle Teilnehmer in geschützte Räume / Fahrzeuge führen.
- Im schlimmsten Fall der Fälle ist das Ziel so viele Teilnehmer wie möglich in Sicherheit zu bringen. Sollte sich ein Teilnehmer den sinnvollen und nachvollziehbaren Anweisungen der Markt-Orga widersetzen, dann ist das nicht zu ändern. Jeder Teilnehmer ist letztendlich für seine Person und sein Material allein verantwortlich. Ein Schadenersatzanspruch bei Personen- oder Sachschäden infolge eines Unwetters gibt es nicht.
WEITERE AUFGABEN
Die Markt-Orga kann, je nach Situation auch folgende Aufgaben an freiwillige Teilnehmer verteilen:
- Wasserbeauftragter
- abendliche Beleuchtung (Kerzen, Fackeln)
- Müllbeauftragter
- Abwäscher des Gemeinschaftsgeschirrs
- Und so weiter
SSK-GETRÄNKEKANNEN
Jeder Teilnehmer hat die gemeinschaftlichen Trinkkannen (Apfelschorle) nachzufüllen, wenn sie leer sind.
BEMERKUNG: Private Krüge sind entsprechend zu markieren und der Inhalt ist für die Gemeinschaft tabu, es sei denn, der Besitzer erlaubt den Konsum ausdrücklich.
Jeder Teilnehmer hat mit anzufassen und zu helfen. Die Küchencrew leistet ihre Arbeit ebenso freiwillig und in der Freizeit, wie Teilnehmer am Turnier oder Schnuppertraining.
KENNZEICHNUNG
Mittelaltertaugliches Geschirr und Besteck sind mitzubringen und namentlich zu kennzeichnen.
BEMERKUNG: Wenn Geschirr und Besteck als Fundsache nicht mit einem Namen versehen liegen bleiben, werden die Fundsachen am Ende des Jahres verlost, verschenkt oder entsorgt.
GESCHIRRSPÜLEN
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegungen wird im Küchenbereich eine Spülstation eingerichtet. Jeder Teilnehmer spült sein Geschirr selbst.
Wer nicht abwaschen will oder kann, lagert das schmutzige Geschirr in seinem Zelt. Die SSK-Gemeinschaftstische und -Bänke sind freizuhalten.
BEMERKUNG: Da jeder Teilnehmer die Spülstation nutzen kann, kann auch jeder Teilnehmer für das Wechseln des Spülwassers beauftragt werden.
KÜCHENCREW
Die Küchencrew hat das Recht, jeden Kämpfer zur Mitarbeit für die Gemeinschaft aufzufordern. Diesen Bitten ist schnell und vollständig Folge zu leisten. Die Arbeit der Küche ist bitte in jeder Weise zu unterstützen und zu fördern.
5. TEILNAHMEGEBÜHREN UND VERPFLEGUNG
Marktpauschale:
Eine Marktpauschale von Höhe von 2,50€ je Person pro offiziellem Veranstaltungstag ist als Ausgleich für die sonstigen Kosten der jeweiligen Veranstaltung zu zahlen.
Die Marktpauschale ist von jedem Teilnehmer im SSK-Heerlager ab 12 Jahren fällig, ganz gleich ob Selbstversorger (auch bei reinen Selbstversorger-Märkten), Teilnehmer der SSK-Verpflegung, Zeltinhaber oder Tagesgast. Die Marktpauschale wird vom bekannten Konto abgebucht.
BEMERKUNG: Die Marktpauschale von 2,50€ pro Tag ist eine Umlage für alle Kosten und Aufwendungen, die SSK für alle Veranstaltungen hat. Das sind beispielsweise die Aufwendungen für die Organisation und für das Material.
Organisationskosten: Bereitstellung von Berichten auf der Website, Bereitstellung der Anmeldeformulare, Rundmails, individueller E-Mail-Verkehr, Stornierung und Umbuchung von Anmeldungen, Verhandlungen mit Veranstaltern, Erstellung von Listen wie die Allergieliste sowie das Zur-Verfügung-stellen von Teilnehmerinformationen in den jeweiligen Foren und auch die Veröffentlichung von Zeitungsberichten und den Speicherplatz der Fotos (Google Cloud).
Materialkosten: Dazu zählen auch die Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial: Anschaffung, Pflege, Instandhaltung, Ersatz und Lagerung von dem SSK-Material (Sommer- und Winterlager), Steuer und Versicherung von den SSK-Anhängern, Sonnensegel, Banner, Absperrseile, Küchenutensilien, Fahrkosten und ähnliches.
Die Marktpauschale ist auch dann fällig, wenn bei Selbstversorgermärkten kein Material von SSK an die Markt-Orga ausgeliehen werden sollte.
Verpflegungs- oder Selbstversorger-Veranstaltungen
Ab 2018 sind die Märkte im Regelfall Selbstversorgermärkte. Dies bedeutet, dass jeder Teilnehmer selbst Sorge für Verpflegung und Getränke zu tragen hat, dies schließt auch „Zubehör“ wie Feuerstelle, Grillkohle, Sitzgelegenheiten und Spülwasser mit ein. Es kann sinnvoll sein, sich zu sogenannten Kochgruppen zusammen zu schließen.
Sollte SSK eine Grundverpflegung anbieten, ist dies in den Marktinfos und dem Anmeldeformular deutlich gekennzeichnet, beispielsweise bei Veranstaltungen wie Wacken, Auslandsmärkten oder gegebenenfalls Dreharbeiten.
Verpflegungspauschale:
Wird die SSK-Grundverpflegung zur Verfügung gestellt und im Anmeldeformular ausgewählt, ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12,50€ pro offiziellem Veranstaltungstag pro Person fällig.
Die Verpflegungspauschale wird zusammen mit der Marktpauschale vor der Veranstaltung vom bekannten Konto abgebucht.
Die Grundverpflegung beinhaltet in der Regel:
- Apfelschorle, Wasser, Tee und Kaffee
- Grillwürstchen und Brot für den Aufbau-Abend
- Frühstück und wechselndes Mittagessen an den Markttagen
- wechselndes Abendessen an den Markttagen (nur nicht an dem Abbautag)
- Es gibt vegetarische Alternativen.
Wer bei der Markt-Anmeldung auf die SSK-Verpflegung verzichtet, ist von der Verpflegungspauschale befreit und gilt als sogenannter Selbstversorger.
Eine Lagerung von privaten Lebensmitteln oder Futter für Haustiere in den SSK-Kühlbehältern ist nicht möglich.
BEMERKUNG: In Einzelfällen kann je nach Markt eine höhere Pauschale notwendig werden, oder eine Umstellung auf Nur-Verpflegungspauschale oder Nur-Selbstversorger vorgenommen werden. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig zum Anmeldestart.
Die Anzahl der Personen ab 12 Jahren mit Verpflegungspauschale pro Markt ist generell auf etwa 100 begrenzt. Das ist die Obergrenze, bis zu der sowohl eine entsprechende Lagerung der Lebensmittel, als auch die gleichzeitige Beköstigung der Teilnehmer sichergestellt werden können. In Ausnahmefällen wie Wacken kann die Anzahl auf 120 erhöht werden. Die Orga überwacht die Anmeldungen diesbezüglich und veröffentlicht in den Anmeldeformularen, wenn die Personenzahl 80 überschreitet.
ERSCHEINEN OHNE ANMELDUNG
Wer den Anmeldeschluss nicht beachtet, spontan auf einem Markt erscheint, keinen Eintritt bezahlt hat und am Lagerleben teilnimmt, ist verpflichtet, seine Anwesenheit der Geschäftsleitung oder der Markt-Orga, hilfsweise der Küchencrew/den Trainern bekannt zu geben.
„Die Marktgebühren zuzüglich der Nachmeldegebühren werden nacherhoben.“
Wer den Anmeldeschluss nicht beachtet, spontan auf einem Markt erscheint, den Eintritt bezahlt hat und kurze Zeit am Lagerleben teilnimmt, ist nicht verpflichtet, die Marktpauschale nachträglich zu zahlen.
Die Verpflegung durch SSK kann in dem Fall aufgrund mangelnder Planbarkeit unmöglich sein.
KOSTENERSTATTUNG
SSK erstattet der jeweiligen Markt-Orga bei Selbstversorgermärkten nach vorheriger Absprache mit der SSK-Geschäftsführung gegen Vorlage der Originalquittung die Ausgaben für
- Toilettenpapier für die Feuertöpfe
- Raps-Öl für die Feuertöpfe
- Wasser/Schorle für externe Teilnehmer an Schnuppertrainings bis zu einem Sixpack je Veranstaltungstag.
Auf dem Original-Beleg dürfen nur diese 3 oben genannten Positionen aufgeführt sein.
BEMERKUNG: Das Toilettenpapier und das Raps-Öl dienen zur Befüllung und Verbrauch von sogenannten Fackeltöpfen. Fackeltöpfe wurden einmalig von SSK bezahlt und zur Verfügung gestellt.
Sollte weiteres Material benötigt bzw. bezahlt werden müssen, dann muss im Vorwege bei der SSK-Geschäftsleitung angefragt werden. Bereits gekaufte Materialien (Stifte, Papier, weitere Fackeltöpfe, etc.) werden ohne vorherige Absprache nicht erstattet.
VERLEIH VON SSK-MATERIAL
Beim Ausleihen von SSK-Material wird der Entleiher zukünftig schriftlich festgehalten. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass das Material seinen Weg zurück zu SSK findet. Für Beschädigung oder Verlust muss der Teilnehmer haften, der das Material ausgeliehen hat.
ABBUCHUNG VON DEN BEKANNTEN GIROKONTEN
Auf ausreichende Deckung auf den bekannten Giro-Konten ist zu achten.
BEMERKUNG: Rückläufer werden mit einer Gebühr von 12,50€ in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den offenen Beträgen. Im Wiederholungsfalle ist die Geschäftsleitung berechtigt, die betroffenen Personen von einer weiteren Marktteilnahme auszuschließen.
RÜCKERSTATTUNG DER VERPFLEGUNGSPAUSCHALE
Eine bereits durch SSK eingezogene Verpflegungspauschale wird auf Anfrage nur erstattet, wenn die Absage mindestens 10 Kalendertage vor dem Markt erfolgt.
BEMERKUNG: Dies gilt auch für kurzfristige Erkrankungen, ungeplante Arbeitseinsätze und ähnliches, denn SSK kauft bereits vor der Veranstaltung die Lebensmittel ein.
SCHLACHTEN / TÖTEN VON TIEREN
Bei Veranstaltungen mit SSK ist folgendes ausdrücklich und ohne Ausnahme verboten:
Bei, vor, während, nach der Veranstaltung und im Umkreis von 10 km der Veranstaltung ist
- das Töten,
- das Erschießen,
- das Schlachten,
- das Ausnehmen,
- das Ausbluten,
- das Zerteilen von ganzen Tieren,
- das Fell abziehen, Häuten, Rupfen etc..
- von allen Landlebewesen wie zum Beispiel: Hasen, Kaninchen, Ratten, Bibern, Mäusen, Fröschen, Rindern, Pferden, Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Puten, Truthähnen, sonstigen Vögeln, Fledermäusen, fliegenden Hunden, Schlangen, Maulwürfen und jeglichen anderen Säuge- und Wirbeltieren zu Land und zu Wasser und so weiter ausdrücklich verboten.
BEMERKUNG: Jeder darf gern seine eigenen Nahrungsmittel verzehrfertig mit auf den Markt bringen. Die Freiheit des Einzelnen bei der Wahl der Lebensmittel hört da auf, wo weinende Personen getröstet werden müssen.
6. ORDNUNG IM HEERLAGER
Jeder Teilnehmer hat im Lager Ordnung zu halten.
Jeder Teilnehmer hat auf Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz im SSK-Heerlager zu achten. Das gilt WÄHREND und auch NACH der Veranstaltungszeit.
Dazu gehört:
- Alle Gegenstände (Kleidung, Geschirr, Ausrüstung, Schlafzeug etc.) sind namentlich zu kennzeichnen.
- Auf Tischen und Bänken ist Ordnung zu halten. Was nicht unmittelbar benötigt wird, wird wieder in den Zelten verstaut.
- Das Heerlager soll einen mittelalterlichen Eindruck erwecken. Neuzeitliche Gegenstände (wie Flaschen, Verpackungen, Lebensmittelverpackungen, Handys, Uhren) dürfen nicht offen sichtbar sein. Aus dem gleichen Grund wird nur außerhalb des Heerlagers verdeckt geraucht und verdeckt telefoniert. Elektrozigaretten sind neuzeitlich und deshalb ebenso wenig im Lager erlaubt!
Schwerter sind sicher zu lagern oder im eigenen Zelt zu verwahren. - Tagesgäste sollen das mitgebrachte Material auf das Nötigste reduzieren.
- Jeder Teilnehmer, der abends feiert, hat nachts seinen Abfall (z.B. Alkoholflaschen, Zigarettenstummel, Becher und Kronkorken) wegzuräumen. Zigarettenkippen werden nicht unter den Tischen entsorgt.
- Nach der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer den Heerlagerplatz abzuschreiten, um nach liegengebliebenes Material Ausschau zu halten und um den Platz von Abfall zu säubern.
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegung:
- Gemeinschafts-Tische und -Bänke sind frei zu halten. Was nicht unmittelbar benötigt wird, wird wieder in den Zelten verstaut.
- Gebrauchtes privates oder SSK-Geschirr muss nach dem Essen von dem Teilnehmer weggeräumt werden.
- SSK-Waffen müssen abends in ein SSK-Materialzelt verstaut werden.
- Je besser wir uns als Gruppe benehmen, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir noch einmal wiederkommen dürfen.
7. UMGANG MIT AUSRÜSTUNG UND MATERIAL
Das Gemeinschaftseigentum ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln und beispielsweise vor Regen und Diebstahl zu schützen. Das gilt insbesondere für die Waffen.
Das Eigentum anderer (Ausrüstung, Waffen, Material, Zelte) ist zu achten.
Wer eine ihm fremde Sache beschädigt, hat den Schaden beim Eigentümer zu melden. Gemeinsam hat eine Regelung für eine mögliche Kostenerstattung gefunden zu werden. SSK kann für private Schäden nicht aufkommen.
Private Zelte sind nicht ohne die Einwilligung der Eigentümer zu betreten.
Besondere Rücksichtnahme gilt auch für die SSK-Materialzelte, in denen gelegentlich Kämpfer übernachten.
8. FEUERSTELLEN UND ”FEUERSPIELZEUG”
Für das Betreiben einer Feuerstelle ist unbedingt eine geeignete, wenn möglich hochbeinige Feuerschale zu nutzen. Niedrigbeinige Feuerschalen sind ggf. durch das Unterlegen von Holzscheiten zu erhöhen. Eine Beschädigung des Untergrundes durch die Strahlungshitze der Feuerschale ist möglichst zu verhindern. Dafür eignet sich auch eine Plane oder andere Unterlage mit Sand, auf die man die Feuerschale stellt.
Alle Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen; dies gilt insbesondere während der Nacht.
Es darf kein Müll in den Feuerstellen verbrannt werden.
Selbstversorger können die SSK-Feuerstellen nur dann zum Kochen benutzen, wenn dadurch die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung nicht beeinträchtigt wird.
Jeder Teilnehmer ohne eigene Feuerstelle ist - auch ohne Ansage durch die Küchencrew - für die Versorgung der SSK-Feuerstellen (d.h. Beschaffung von Brennholz, Hacken und Sägen, An- und Nachfeuern, Entsorgung von Holzbeständen zu Marktende) verantwortlich.
Der Umgang mit Feuerschwertern, Feuerpoi und ähnlichem Show-Material bedarf der vorherigen Zustimmung von SSK und dem Veranstalter.
Private Feuerstellen sind privat zu versorgen.
KETTENSÄGEN, HOLZHACKEN
Keine Motorsägen oder Holz hacken vor 8:30 Uhr früh!
Wer hat, bringt bitte einen Kettensägeschein und Sicherheitsausrüstung mit.
BEMERKUNG: Einige Veranstalter verlangen inzwischen das Vorhandensein und Mitführen von “Kettensägenscheinen” und entsprechender Schutzausrüstung, wenn mit Kettensägen gearbeitet wird.
9. NACHTRUHE
- Ab 23:00 Uhr hat am Lagerfeuer Ruhe zu herrschen (Singen, lautes Rufen und so weiter, ist zu unterlassen).
- Ab 0:00 Uhr hat größtmögliche Nachtruhe zu herrschen.
Die größtmögliche Nachtruhe gilt bis 8:30 Uhr morgens.
BEMERKUNG: Jeder Teilnehmer hat sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sich andere Teilnehmer nicht gestört fühlen. Sobald sich jemand beim Schlafen gestört fühlt, hat die Situation umgehend geändert zu werden.
10. UMGANG MIT ALKOHOL UND DROGEN
Mit Alkohol ist verantwortungsbewusst umzugehen. Ausnahmslos gilt: 0,00 Promille an der Waffe und beim etwaigen Umgang mit “Feuerspielzeug” wie Feuerschwerter, Fackeln, Äxte, Poi, Ropes, und so weiter! Dies gilt auch für Restalkohol vom Vorabend.
NEU SEIT 04.2024: Der Konsum von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und auch Cannabis (Cannabis-Verbotszone) ist im SSK-Heerlager verboten.
11. GEWANDUNG
Jeder Teilnehmer hat im SSK-Heerlager mittelalterlich gewandet zu sein.
Als Mittelalter frei interpretiert gilt die Zeit von 500 bis 1.500 nach Christi Geburt in Europa.
Bei der mittelalterlichen Gewandung gibt es davon 3 Ausnahmen: medizinisch benötigte Brillen, Lederhandschuhe für den Umgang mit dem Schwert und sicheres, stabiles Schuhwerk.
- Jede Brille, die zur Korrektur der Sehstärke dient, kann selbstverständlich getragen werden. Starke Sonnenbrillen sind nur bei medizinischer Notwendigkeit genehmigt.
- Handschuhe: möglichst dunkle geeignete Handschuhe mit guter Schutzfunktion, möglichst mit schützenden Lederplatten versehen. Schriften, Logos, etc. sollten von den Handschuhen entfernt werden.
- Schuhwerk: Sicherer Stand auf jedem Untergrund ist absolut wichtig und hat eindeutig Priorität vor jedem mittelalterlichen Anspruch. Lieber gesund und unverletzt als authentisch. Bitte einheitlich dunkles festes Schuhwerk wie Stiefel nutzen und notfalls mit Leinenwickeln oder Ledergamaschen entsprechend mittelalterlich “tarnen”.
- Gewandungen wie Piraten, Amazonen, Vampire, Werwölfe, Ninjas oder Hexen sind bei den Teilnehmern nicht erlaubt. Ebenso nicht erlaubt ist das Tragen von Hotpants oder anderen Kleidungsstücken (auch im mittelalterlichen Stil), die mehr Sicht auf Haut als auf Stoff zulassen.
12. UMGANG MIT GÄSTEN UND BESUCHERN
Definition:
- Besucher = Nicht-Mitglieder, die aus Interesse kurzfristig das Heerlager besichtigen.
- Gäste = Nicht-Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum am Lagerleben teilnehmen.
Bei bestimmten Märkten können wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl leider keine Gäste zulassen. Wer uns kennenlernen will, kann dies in Absprache gern auf einem kleineren Markt tun.
- Der einladende Teilnehmer hat seine Gäste im Vorwege auf die gültige Heerlagerordnung (und gegebenenfalls übergeordnete Marktordnungen des Veranstalters) hinzuweisen.
- Gäste und länger verweilende Besucher haben gewandet zu sein.
- Der einladende Teilnehmer ist für seine Gäste und Besucher sowie deren Erscheinungsbild und Benehmen verantwortlich.
- Besucher müssen nicht angemeldet werden, nehmen jedoch auch nicht aktiv am Lagerleben bzw. der Verpflegung teil.
- Der einladende Teilnehmer hat den Besucher während des zeitlich begrenzten Aufenthaltes im Heerlager unablässig zu begleiten.
- Gäste sind mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung von SSK rechtzeitig für die Teilnahme am Markt anzumelden.
- Die Anzahl der Gäste ist auf ein Minimum zu begrenzen. Markt und Platzangebot bestimmen die maximale Gesamtanzahl der Gäste.
- Bei der Vergabe von Schlafplätzen in den Gemeinschaftszelten haben aktive Mitglieder Vorrang vor Gästen.
- Gäste haben aktiv am Lagerleben teilzunehmen. Sie können für alle Arbeiten herangezogen werden: z.B. auch Abwaschen, Müll wegbringen, Holz holen und hacken.
- Tagesgäste oder "Heim"-Schläfer (externe Schläfer) sind Personen, die morgens zur SSK-Besprechung kommen und bis abends bei SSK aktiv sind. Beide nehmen aktiv am SSK-Geschehen, Umzügen, Turnier, Schnuppertraining etc. teil.
Definition: "Heim"schläfer sind alle Personen, die aktiv an dem gesamten Geschehen von SSK bei der Veranstaltung teilnehmen, aber nicht im SSK-Heerlager übernachten. Damit sind alle Personen inkludiert, die in der Nähe der Veranstaltung in einem Hotel, Pension, Fahrzeug, Anhänger, neumodernen Zelt etc. übernachten.
Individuelle Absprachen sind in vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung jederzeit möglich.
13. AUFFÜHRUNGEN, SCHNUPPERTRAINING UND WEITERE AKTIONEN
PFLICHTTERMINE
Jeder Teilnehmer hat an den vom Veranstalter gewünschten Umzügen, Marktbeschauung und sonstigen Aktivitäten teilzunehmen.
BEMERKUNG: Nur eine geringe Teilnehmeranzahl bleibt zur Bewachung des SSK-Heerlagers zurück.
SCHNUPPERTRAINING
Jeder Teilnehmer hat sich beim Schnuppertraining eigenverantwortlich um ein weiteres Schwert und Handschuhe (z.B. von SSK) zu kümmern und rechtzeitig am vereinbarten Ort zu sein.
Beim Schnuppertraining werden nur Verteidigungstechniken gelehrt. Es ist ausdrücklich im Rahmen des Schnuppertrainings verboten, dass SSK-Kämpfer von Besuchern des Schnuppertrainings angegriffen werden.
TURNIER
"Sauberkeit" im Turnier
Eine wichtige Grundregel, die bei jedem Turnier berücksichtigt werden sollte: Ein Turnier ist immer ein Gemeinschaftsprojekt, mit dem jeder SSKler konform gehen können sollte.
Das bedeutet konkret: Bei öffentlichen Aufführungen / Turnieren ist bitte darauf zu achten, dass den bürgerlichen Konventionen von Sitte und Anstand weitgehend Rechnung getragen wird. Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen stellen zwar eine ‚raue Zeit’ dar, dennoch sollte es nicht die Absicht sein Zuschauer oder Teilnehmer zu brüskieren. Folterungs- oder Erniedrigungsszenarien - wenngleich sicherlich durchaus authentisch - sind bitte zu vermeiden.
Des Weiteren sollte sich jeder selbst die Frage stellen: Was wäre, wenn der Arbeitgeber eines SSK-Teilnehmers oder der Veranstalter im Publikum wäre? Würde dieser ein komisches Gefühl bekommen? Dementsprechend sollte der Auftritt derart gestaltet werden, so dass es zu keinem Anstoß kommen kann.
Im Zweifel ist bitte die Geschäftsführung im Vorfeld zu konsultieren. Sollte die Geschäftsführung nicht bei der Veranstaltung sein, so ist die Markt-Orga zu fragen.
Stolz im Turnier
Je spektakulärer, glaubwürdiger und sicherer die einzelnen Kämpfe dargestellt werden, je mehr die Zuschauer begeistert sind, desto stolzer können alle Kämpfer auf die Gemeinschaftsleistung sein.
Das bedeutet konkret: Die Kämpfer werden inständig gebeten, sich auf das Turnier entsprechend vorzubereiten. Jede Woche findet in Turnhallen das Training im Schwertschaukampf statt. In den Turnhallen finden teilweise höchstspektakuläre und sehr professionelle Kämpfe statt. Es wird viel und ausdauernd trainiert. Und diese vorhandene hohe Qualität kann bitte auch auf dem Kampfplatz gezeigt werden.
Die Kämpfer haben auf dem Kampfplatz die Möglichkeit, ihr Können den Besuchern der Veranstaltung und auch den anderen Kämpfern zu präsentieren. Und diese Chance sollte man nutzen und sich entsprechend sorgfältig vorbereiten.
Als Vorbereitung wird vorgeschlagen, sich frühzeitig über seinen entsprechenden Kampfpartner zu informieren. Anschließend sollte ein Zeitpunkt gefunden werden, wo beide Kämpfer sich gemeinsam ca. eine Stunde lang in Ruhe auf den jeweiligen Kampf vorbereiten können. Zudem kann direkt nach der Stellprobe Zeit gefunden werden, um den Kampf gemeinsam noch ein paar Mal durchzugehen.
Bereiten sich die Kämpfer in dieser Art auf einem Kampf vor, kann die Qualität nur besser werden.
Jeder Kämpfer, der glaubt, auf diese tägliche sorgfältige Vorbereitung aufgrund seines Könnens verzichten zu können, riskiert aufgrund seiner möglichen schlechteren Leistung den Gesamteindruck des Turniers und damit die Gesamtleistung aller Turnierteilnehmer zu beschädigen.
Turnier-Orga
Für die Organisation der Aufführungen (das eigene Turnier) ist die jeweilige Turnier-Orga verantwortlich. Sie allein (oder vertretungsweise eine von ihr benannte Person) bestimmt die tagesgültige Besetzung und koordiniert den gesamten Ablauf. Die Turnier-Orga kündigt ferner die Uhrzeiten für die Turnierbesprechungen an.
Jeder Teilnehmer (Aufführung/Schnuppertraining, weitere Aktionen) hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, seine Rolle/Position rechtzeitig und den jeweiligen Anforderungen entsprechend erfüllen zu können.
14. ABBAUGENEHMIGUNG
Die Markt-Orga oder die Geschäftsführung können je Zelt und je Sonnensegel eine Abbaugenehmigung erteilen. Eine Abbaugenehmigung ist die Erlaubnis zum vorzeitigen leisen und unauffälligem Abbau von bestimmten Zelten und Sonnensegeln, die nicht oder nur kaum von außen zu sehen sind.
Das vorzeitige Abbauen und Fertigmachen von Material hat den folgenden Vorteil:
Einige Zelte werden trocken und in aller Ruhe sorgsam zusammengelegt.
Die abgebauten Zelte bleiben auch bei späterem Regen trocken. Sie können auf die eine Hälfte der Bodenplane gelegt und mit der anderen Hälfte der Bodenplane regensicher verdeckt werden.
Da das eigene Material fertig gepackt ist, können die Zeltbesitzer bei dem Abbau des Gemeinschaftsmaterials und / oder beim Abbau von anderen Teilnehmern tatkräftig helfen.
15. UMGANG MIT INFORMATIONEN, KRITIK UND MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Umgang mit Informationen:
SSK stellt den Teilnehmern im Vorwege der jeweiligen Veranstaltung alle zu diesem Zeitpunkt bekannten und relevanten Informationen zur Verfügung. Dies geschieht über die Website und/oder per E-Mail an die Teilnehmer. Sollten Teilnehmer - insbesondere vor Ort - an weitere Informationen gelangen, so sind diese Infos der Vertretung von SSK (SSK-Markt-Orga / der SSK-Geschäftsleitung) zeitnah zu übermitteln.
Generell hat sich die SSK-Vertretung stets direkt mit dem Vertreter des Veranstalters sich zu besprechen und die Informationen auszutauschen. Die SSK-Vertretung prüft die Infos und gibt sie an die Teilnehmer weiter.
Keinesfalls dürfen die ungeprüften Informationen durch Teilnehmer vor der Überprüfung durch die SSK-Vertretung im persönlichen Gespräch, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung oder Unruhe gestiftet werden.
Kritik
Kritik ist unmittelbar an die betroffene Person zu richten. Chris Tom. und Thomas Ka. verfügen über die entsprechenden Kenntnisse und haben sich bereit erklärt, im Bedarfsfalle als Mediatoren zur Verfügung zu stehen.
Keinesfalls wird Kritik an einer Person im persönlichen Gespräch mit anderen, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung und Unruhe gestiftet. Das gilt auch bei Kritik an der Geschäftsleitung.
Verstöße gegen diese Heerlagerordnung
Bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen diese Heerlagerordnung soll versucht werden zunächst mit Hilfe der Mediatoren oder der Trainer eine geeignete Lösung zu finden. Fruchtet dies nicht oder sind die Verstöße derart schwerwiegend, so hat die Geschäftsleitung das letzte und entscheidende Wort.
Sanktionen können von vorübergehender bis endgültiger Sperrung an der Marktteilnahme bis hin zum Ausschluss von dem Schwertschaukampf-Training reichen.
Bei Ausnahmefällen/Härtefällen kann die Geschäftsleitung ohne vorherigen Mediationsversuch den sofortigen Verweis von einer Veranstaltung aussprechen; gezahlte Gebühren werden einbehalten.
Verjährung
Am Ende der Saison kann eine Jahresabschlussbesprechung stattfinden. Da hier die Saison rückblickend besprochen werden kann, ist dies der letzte Zeitpunkt, zu dem Kritik zu Vorfällen in der Saison erstmalig vorgebracht werden kann. Danach gilt der Vorfall als “verjährt”, da es jederzeit während der Saison möglich ist, mit der Geschäftsleitung und den Mediatoren in Kontakt zu treten und Vorfälle zu bereinigen.
16. UMGANG MIT MEDIENVERTRETERN
Es kommt gelegentlich vor, dass Vertreter der Medien (Presse, TV) auf den Märkten an Euch herantreten. In diesem Falle hat unverzüglich die dienstälteste Person informiert zu werden.
Die Reihenfolge der Personen ist nach der folgenden Liste geregelt. Wenn die Person nicht für den Markt angemeldet oder gerade in dem Moment nicht anzutreffen ist, dann wird die nächste Person auf der Liste genommen.
- Heiko Schulze (Geschäftsführung)
- Doreen Schulze (Prokuristin)
- der dienstälteste anwesenden Trainer oder Assistenzen
- der dienstälteste Kämpfer
Nur diese Personen sind befugt, Interviews zu gewähren oder Film- und Fotoaufnahmen zuzustimmen.
Mediennutzungs-
erklärung
Mediennutzungserklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
1. Zweck der Erklärung
Mit meiner Anmeldung zu einer Veranstaltung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (nachfolgend „SSK“) erkläre ich meine Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemäß den folgenden Bestimmungen.
2. Anfertigung von Aufnahmen
Ich erteile der SSK und ihren beauftragten Personen die Erlaubnis, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen meiner Person während der Veranstaltung anzufertigen. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
3. Nutzungsrechte
Ich räume der SSK das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Aufnahmen zu folgenden Zwecken zu nutzen:
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Veröffentlichung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen der SSK (z. B. Facebook, Instagram, TikTok, YouTube)
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Nutzung für Drucksachen, Werbematerial, Präsentationen und Pressearbeit
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Verwendung in audiovisuellen Produktionen, die der Außendarstellung dienen
Die Nutzung darf nicht in einer Art erfolgen, die mein Ansehen oder meine Würde verletzt. Eine sinnentstellende Bearbeitung ist ausgeschlossen.
4. Bearbeitung und Weitergabe
SSK darf die Aufnahmen im Rahmen der genannten Zwecke bearbeiten, kürzen oder in andere Formate übertragen, solange meine Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Eine Weitergabe an externe Dienstleister (z. B. Werbeagenturen, Druckereien, Hosting-Provider) erfolgt nur, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
5. Widerruf der Einwilligung
Ich kann diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Der Widerruf ist zu richten an:
E-Mail:
Postanschrift: siehe Impressum auf www.schwertschaukampf.de
Aufnahmen, die vor dem Widerruf rechtmäßig veröffentlicht wurden, bleiben davon unberührt.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Bild-, Ton- und Videoaufnahmen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO.
Verantwortlicher:
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg,
Weitere Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
https://www.schwertschaukampf.de/index.php/rechtliches/datenschutz.html
7. Versicherung des Teilnehmers
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Bestimmungen gelesen und verstanden habe und freiwillig in die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einwillige.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus dieser Erklärung gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: September 2025







