Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf und deren Ableger.
Geschäfts-AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Schule für mitelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsb.), Hermann-Löns-St. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachstehend: „Verkäuferin“), betreffend den Onlineshop http://www.schwertschaukampf.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir liefern in folgende Länder: Europa/Europe.
§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer bietet den Kunden im Onlineshop http://www.schwertschaukampf.de neue Waren, vor allem schaukampftaugliche Schwerter und Dolche, mittelalterliche Zelte, mittelalterliche Gewandung, Lederschutz, sportlich moderne Kleidung mit Werbeaufdruck zum Kauf an.
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, per E-Mail oder Brief bei der Verkäuferin wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail oder Brief. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert.
§ 3 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Bei Bestellungen über einen der Onlineshops gelten die dort angegebenen Preise. Der Verkäufer wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus.
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
(3) Die Belieferung der Kunden durch die die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung) oder Lastschrift durch die Verkäuferin (nach vorheriger Genehmigung durch den Käufer).
(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager des Verkäufers.
(2) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Am Lager vorhandene Ware versendet der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf über den Online-Shop die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich der Verkäufer um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben des Verkäufers zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin vom Verkäufer verbindlich zugesagt wurde.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(5) Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts hat ein Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen.
(3) Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Die vorstehenden Verkürzungen gelten nicht für Mängel eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Verkürzungen gelten auch nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (§ 7) sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsb.)
Hermann-Löns-Str. 7e
24558 Henstedt-Ulzburg
E-Mail:
(2) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Wichtiger und besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Kurs-AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK) für Schwertschaukampf Kurse und Trainings
Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt) zustande. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder per Online-Buchung erfolgen.
2. Bezahlung
Bankname: Commerzbank Hamburg
IBAN: DE59 2004 0000 0895 4224 00
Kontoinhaber: Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG
9. Regelungen für das Training
- Schüler haben nüchtern zum Unterricht zu erscheinen. Sollte ein Schüler unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen, so ist dies dem Trainer vor dem Unterricht mitzuteilen. Diesem steht es dann frei, den Schüler vom Unterricht auszuschließen. Der Trainer hat außerdem das Recht, Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn er den Verdacht hat, dass diese unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen. Der Schüler verzichtet in diesem Falle auf alle Ersatzansprüche. Eine Rückerstattung des Kursbeitrages wird in dem Falle nicht erfolgen.
- Die Trainer sind jederzeit berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie störend oder sich sonstwie unflätig betragen oder wenn offensichtlich beim Alter geschummelt wurde. Eine Rückerstattung des Kursbeitrages wird in dem Falle nicht erfolgen.
- Wenn Teilnehmer durch Verletzungen oder Krankheit vorübergehend eingeschränkt sind, so kann der Trainer die Teilnahme am Unterricht untersagen. Solche Beeinträchtigungen sind dem Trainer ebenfalls vor dem Unterricht mitzuteilen. Auch hieraus entstehen dem Schüler keine Ersatzansprüche.
- Die Waffen dürfen lediglich verwendet werden, wenn der Trainer die Anweisung dazu gegeben hat. Außerhalb des Unterrichts (dazu gehören auch die Pausen) ist das Kämpfen mit den Waffen untersagt. Das vom Trainer vorgegebene Tempo ist immer einzuhalten.
- Es dürfen nur vom Trainer freigegebene Waffen im Unterricht verwendet werden. Andere Waffen sind außerhalb der Übungsräume aufzubewahren.
- Die Teilnahme am Training / Unterricht erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
- Der Beginn der Übungen ist dem Trainingspartner eindeutig anzuzeigen. Wenn der Trainer „Stopp“ ruft, dann ist sicherzustellen, dass auch der Trainingspartner den Kampf einstellt.
- Wenn man selber erschöpft ist oder die Konzentration nachlässt, so ist eine Pause einzulegen. Wenn man bemerkt, dass andere Teilnehmer müde oder unkonzentriert werden, so sind diese darauf hinzuweisen.
- Die Trainer sind weisungsbefugt. Ein Nichtbefolgen der Anweisungen eines Trainers kann einen Ausschluss aus dem Training nach sich ziehen.
- Diese Regelungen gelten der Sicherheit aller Teilnehmer.
- Alle erlernten Techniken dürfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, die lehrende Person hat den Grad eines Trainers und / oder die schriftliche Genehmigung der Schule. Zuwiderhandlung hat einen Anspruch auf Schadensersatz und den Ausschluss aus der Schule zur Folge.
- Die erfassten personenbezogenen Daten der Teilnehmer dienen dem Zweck der späteren Kontaktaufnahme. Wir versichern, dass es zu keinerlei Missbrauch oder Weitergabe an Dritte kommen wird und alle Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anhängender Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Alle Personen haben ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages in Widerspruch zu einer gesetzlichen Vorlage stehen oder unwirksam sein, so sind alle weiteren vertraglichen Bestimmungen davon unberührt.
- Vorangegangene mündliche oder schriftliche Absprachen, die in Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, sind mit Erhalt und Unterschrift dieses Vertrages unwirksam.
- Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg, sofern dies rechtlich zulässig ist.
- er auf eigenes Risiko am Unterricht/Training/Veranstaltungen teilnimmt
- er nicht an allen Übungen teilnehmen muss. Er hat jederzeit das Recht den Kurs abzubrechen oder Teil der Übungen ausfallen zu lassen
- es bei den Übungen zu Verletzungen kommen kann
- ihn die Überprüfung von Sportgeräten nicht von einer Eigenhaftung entbindet.
- für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben
- bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein
- den hier vorliegenden Text sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
Heiko Schulze / Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf Unternehmergesellschaft Haftungsbeschränkt
Herrmann-Löns-Straße 7e
24558 Henstedt-Ulzburg Deutschland
E-Mailadresse: info@schwertschaukampf
Geschäftsführer/ Inhaber: Heiko Schulze
Link zum Impressum: https://schwertschaukampf.de/index.php/impressum-botton.html
Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Geschäftsbezogene Verarbeitung
Zusätzlich verarbeiten wir
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.
Bestellabwicklung im Onlineshop und Kundenkonto
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen der Bestellvorgänge in unserem Onlineshop, um ihnen die Auswahl und die Bestellung der gewählten Produkte und Leistungen, sowie deren Bezahlung und Zustellung, bzw. Ausführung zu ermöglichen.
Zu den verarbeiteten Daten gehören Bestandsdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Zahlungsdaten und zu den von der Verarbeitung betroffenen Personen gehören unsere Kunden, Interessenten und sonstige Geschäftspartner. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Erbringung von Vertragsleistungen im Rahmen des Betriebs eines Onlineshops, Abrechnung, Auslieferung und der Kundenservices. Hierbei setzen wir Session Cookies für die Speicherung des Warenkorb-Inhalts und permanente Cookies für die Speicherung des Login-Status ein.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b (Durchführung Bestellvorgänge) und c (Gesetzlich erforderliche Archivierung) DSGVO. Dabei sind die als erforderlich gekennzeichneten Angaben zur Begründung und Erfüllung des Vertrages erforderlich. Die Daten offenbaren wir gegenüber Dritten nur im Rahmen der Auslieferung, Zahlung oder im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse und Pflichten gegenüber Rechtsberatern und Behörden. Die Daten werden in Drittländern nur dann verarbeitet, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. auf Kundenwunsch bei Auslieferung oder Zahlung).
Nutzer können optional ein Nutzerkonto anlegen, indem sie insbesondere ihre Bestellungen einsehen können. Im Rahmen der Registrierung, werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt. Die Nutzerkonten sind nicht öffentlich und können von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto gelöscht, vorbehaltlich deren Aufbewahrung ist aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen entspr. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO notwendig. Angaben im Kundenkonto verbleiben bis zu dessen Löschung mit anschließender Archivierung im Fall einer rechtlichen Verpflichtung. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern.
Im Rahmen der Registrierung und erneuter Anmeldungen sowie Inanspruchnahme unserer Onlinedienste, speichern wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Die Löschung erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).
Agenturdienstleistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen zu denen konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder Pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen/ Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören.
Hierbei verarbeiten wir Bestandsdaten (z.B., Kundenstammdaten, wie Namen oder Adressen), Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos), Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit), Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungs- und Metadaten (z.B. im Rahmen der Auswertung und Erfolgsmessung von Marketingmaßnahmen). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten Verarbeitung sind. Zu den Betroffenen gehören unsere Kunden, Interessenten sowie deren Kunden, Nutzer, Websitebesucher oder Mitarbeiter sowie Dritte. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erbringung von Vertragsleistungen, Abrechnung und unserem Kundenservice. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Leistungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen). Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe hin. Eine Offenlegung an Externe erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Auftrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und verarbeiten die Daten zu keinen anderen, als den auftragsgemäßen Zwecken.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Kontaktverwaltung
Wir verarbeiten Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Hierbei verarbeiten wir dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Von der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Websitebesucher betroffen. Der Zweck und unser Interesse an der Verarbeitung liegt in der Administration, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten, also Aufgaben die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeiten, Wahrnehmung unserer Aufgaben und Erbringung unserer Leistungen dienen. Die Löschung der Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und die vertragliche Kommunikation entspricht den, bei diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Angaben.
Wir offenbaren oder übermitteln hierbei Daten an die Finanzverwaltung, Berater, wie z.B., Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleister.
Ferner speichern wir auf Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Interessen Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z.B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese mehrheitlich unternehmensbezogenen Daten, speichern wir grundsätzlich dauerhaft.
Registrierfunktion
Nutzer können ein Nutzerkonto anlegen. Im Rahmen der Registrierung werden die erforderlichen Pflichtangaben den Nutzern mitgeteilt und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu Zwecken der Bereitstellung des Nutzerkontos verarbeitet. Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere die Login-Informationen (Name, Passwort sowie eine E-Mailadresse). Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Nutzerkontos und dessen Zwecks verwendet.
Die Nutzer können über Informationen, die für deren Nutzerkonto relevant sind, wie z.B. technische Änderungen, per E-Mail informiert werden. Wenn Nutzer ihr Nutzerkonto gekündigt haben, werden deren Daten im Hinblick auf das Nutzerkonto, vorbehaltlich einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, gelöscht. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Wir sind berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Registrierungs- und Anmeldefunktionen sowie der Nutzung des Nutzerkontos, speichern wird die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die IP-Adressen werden spätestens nach 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht.
Kommentare und Beiträge
Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.
Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.
Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.
Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.
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Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt.
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Hosting und E-Mail-Versand
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Heerlager-Ordnung
Die Heerlagerordnung (HLO) der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
Stand 07.2024
RESPEKTVOLLES, RÜCKSICHTSVOLLES UND SICH GEGENSEITIG UNTERSTÜTZENDES VERHALTEN SIND OBERSTES GEBOT.
Präambel: Markttage beinhalten für uns alle Freizeit, die wir gut gelaunt und entspannt miteinander verbringen möchten. Das unmittelbare Zusammenleben vieler verschiedener Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen auf sehr begrenztem Raum erfordert ein paar Spielregeln, die den Umgang miteinander, aber auch mit Material und Ausrüstungsgegenständen klären und vereinfachen. Die Heerlagerordnung regelt verbindlich das Zusammenleben aller Lagerteilnehmer auf den Märkten. Marktordnungen von Veranstaltern sind vorrangig zu beachten.
Lesbarkeit: In dieser SSK-Heerlagerordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts. Das soll nicht als Diskriminierung verstanden werden.
Gleichberechtigung: Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 3 heißt es - Zitat:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Genau an diese Gleichberechtigung halten sich alle SSK-Teilnehmer. Das bedeutet, dass sich alle mit Achtung, Ehre und Respekt begegnen.
1. ANMELDUNG ZUM MARKT
Berechtigt zur Teilnahme an einem Markt mit SSK sind
- alle aktiven Kämpfer,
- Lebenspartner von aktiven Kämpfern
- eigene Kinder von aktiven Kämpfern
- sowie Helfer und Externe auf ausdrückliche Einladung der Geschäftsführung.
Als "aktiv" gilt, wer
- die Prüfung des Grundkurses erfolgreich abgelegt hat UND
- einen Kampfausweis besitzt oder beantragt und bezahlt hat UND
- entweder regelmäßig am Unterricht für Fortgeschrittene in einem der wöchentlich stattfindenden SSK-Kurse (zum Beispiel in Pinneberg, Elmshorn, Kellinghusen, HH-Bergedorf I+II, HH-Moorburg, Agathenburg/Stade, Neumünster, Sülfeld, Kiel, Niederelbe/Freiburg, und so weiter) teilnimmt,
- oder bei längeren Ausfallzeiten dort zumindest “aktiv” gemeldet ist.
Die Teilnahme an einem Wochenendkurs für Fortgeschrittene gilt als nicht ausreichend.
Definition Teilnehmer: = aktive Kämpfer, Lebenspartner, Kinder, Tagesgäste, Schlafgast etc.
Minderjährige Kämpfer sind auf den Märkten entweder von einem Erziehungsberechtigten zu begleiten oder es ist SSK eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigen vorzulegen, dass sich der/die Jugendliche bei SSK aufhalten darf. Für Veranstaltungen wie Wacken oder Auslandsreisen kann über die Erlaubnis hinaus die Benennung eines “Paten” notwendig werden, der den Minderjährigen betreut. Der Pate hat seinerseits volljährig zu sein und ebenfalls an der gewünschten Veranstaltung teilzunehmen.
Die entsprechenden Formulare für Minderjährige und für die Patenschaften sind von dem Teilnehmer bei SSK abzufordern oder können im Downloadbereich der SSK-Website heruntergeladen werden. Die Erlaubnis für den generellen Aufenthalt mit SSK gilt ab Eingang bei SSK bis auf Widerruf für das laufende Kalenderjahr. “Patenschaften” gelten für die jeweilige Veranstaltung. Das Mindestalter zur Teilnahme bei allein reisenden Jugendlichen liegt für neu hinzukommende Teilnehmer bei 16 Jahren zum Zeitpunkt des Marktes.
Ausnahmen von der Regelung sind mit der Geschäftsleitung von SSK abzustimmen.
ANMELDUNG
Für die Teilnahme am Markt ist eine rechtzeitige verbindliche Anmeldung über das “Marktanmeldeformular” der Website erforderlich.
Märkte und Veranstaltungen, an denen SSK teilnimmt, werden wie bisher für die individuelle Planung in der Terminübersicht der Veranstaltungstermine aufgeführt, sobald sie der SSK-Orga bekannt sind. Veranstaltungen, an denen SSK definitiv teilnimmt, tragen den Status “angemeldet”.
Der Anmeldestart liegt 10 Wochen und der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem jeweiligen Markt. Beide Daten (Anmeldestart und Anmeldeschluss) sind aus der Tabelle “Terminübersicht” auf der Website unter Veranstaltungstermine ersichtlich.
NACHMELDUNGEN
Wenn sich Teilnehmer zwischen dem Anmeldeschluss und dem Marktbeginn anmelden wollen, gilt für diese Nachmeldungen folgende Regelung:
Zu einer Person / Familie kostet die Nachmeldung zusätzlich
- Beim ersten Vorfall 10 Euro.
- Beim zweiten Vorfall 20 EURO.
- Beim dritten Vorfall 40 EURO.
- Beim vierten Vorfall 80 EURO.
Es findet immer eine Verdoppelung statt. Diese Regelung soll jedem helfen, rechtzeitig an die Termine zu denken und sich entsprechend anzumelden.
BEMERKUNG: SSK meldet etwa 14 Tage vor dem Marktbeginn die Anzahl der Zelte und Personen an die Veranstalter. Somit haben die Veranstalter Zeit genug, für SSK entsprechend der Größe zu planen. Das ist bei der Größe von SSK unabdingbar.
ANMELDUNGSFORMULAR
Die Anmeldung hat bis zu dem genannten Anmeldeschluss zu erfolgen. Das Formularsystem versendet nach erfolgreicher Anmeldung automatisch sofort eine Bestätigungsmail an die in der Anmeldung genannte Mailadresse.
BEMERKUNG: Unsere Anmeldeformulare sind optimiert für Browser Internet Explorer oder Google Chrome und die Eingabe über einen PC. Bei der Verwendung von mobilen Endgeräten (IPhone, Ipad, Android- oder Windows-Smartphone, E-Book Reader,…) und/oder bei der Benutzung von dem Browser Firefox kann es zu Kompatibilitätsproblemen kommen.
Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von ein paar Minuten eingehen, bitte
- den SPAM-Filter auf dem eigenen Computer prüfen
- den SPAM-Filter beim E-Mail-Postfachanbieter (z.B. GMX, Freenet, AOL…) prüfen
- die jeweilige Markt-Teilnehmerliste* auf der SSK-Website prüfen
- Ist keine Bestätigungs-E-Mail zu finden und sind die Daten nicht in der Markt-Teilnehmerliste zu finden, dann bitte die Anmeldung noch einmal durchführen.
Wenn der zweite Versuch abermals fehlschlägt, dann bitte eine E-Mail umgehend an
* Prüfung der Teilnehmerliste: Der Button zur Teilnehmerliste wird sichtbar, wenn man sich in den internen Bereich der SSK-Website einloggt und wieder auf das jeweilige Marktanmelde-Formular zurückkommt.
Bitte auch dann zum Markt anmelden, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung nicht ganz sicher ist. Eine rechtzeitige kurze E-Mail an
ÄNDERUNG UND STORNIERUNG
Jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung hat schriftlich bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung ausschließlich an
Zudem muss jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung schriftlich und telefonisch an die für die Veranstaltung zuständige Markt-Orga zu erfolgen. Die zuständige Markt-Orga ist Online bei der Veranstaltungsübersicht oder in der E-Mail-Anmeldebestätigung zu finden. Sollte unklar sein, wer die Markt-Orga ist, ist auf jeden Fall die Geschäftsleitung von SSK auch telefonisch zu informieren.
Liegt die Abmeldung nicht innerhalb von 10 Kalendertage per E-Mail an
BEMERKUNG: Meldungen über Forum, Telefon, per PN, per SMS, WhatsApp, Facebook, Instagram oder durch Weitersagen an Trainer und Orgas werden nicht berücksichtigt. Daraus erfolgende Nachteile wie Abbuchung von Geldern, kein Schlafplatz und ähnliches hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
Wenn der Teilnehmer kurzfristig nicht auf dem Markt erscheinen bzw. sein Zelt aufbauen kann, muss der Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Aufbaubeginn eine schriftliche Abmelde-E-Mail an die Markt-Orga und an die Geschäftsführung von SSK (
Die kurzfristige Abmeldung muss die absolute Ausnahme bleiben. SSK meldet 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Anzahl der Personen, Zelte und Sonnensegel sowie die benötigte Größe verbindlich an den Veranstalter. Wenn die Vor-Anmeldezahlen von den tatsächlichen erschienenen Personen und Materialien abweichen, verringert sich die Verlässlichkeit von SSK. Das kann zu Problemen bei zukünftigen Veranstaltungen führen.
2. ZELTEN
Eine Anmeldung mit Zelt beinhaltet nicht automatisch den Anspruch auf einen Zeltlagerplatz.
Trotz der sorgfältigen Planung von SSK kann es seitens des Marktbetreibers - auch sehr kurzfristig - zu Einschränkungen des zur Verfügung stehenden Platzes kommen. In diesem Falle erfolgt schnellstmöglich eine Info von SSK an die Teilnehmer.
Die Reihenfolge beim Aufbau der Zelte erfolgt dann nach der darin schlafenden Personenanzahl umgerechnet auf die Quadratmeterzahl des jeweiligen Zeltes (Stove-Index).
Berechnungsbeispiel:
3x3 Zelt = 9 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 4,5 Stove-Index
4x4 Zelt = 16 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 8 Stove-Index
5x5 Zelt = 25 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 12,5 Stove-Index
REGEL: Je niedriger der Stove-Index ist, desto eher wird das Zelt gestellt.
BEMERKUNG: Das Ziel ist, möglichst viele Schlafplätze auf den Markt zu bringen.
PRIORITÄT BEI AUFBAU / EIGENES MATERIAL
REGEL 1: Schlafplätze vor Schönheit: Der Aufbau von Zelten hat Vorrang vor dem Aufbau von privaten Sonnensegeln, Feuerstellen, Tischen, Bänken etc..
REGEL 2: Gemeinschaft vor Privat: Der Aufbau der gemeinschaftlich zu nutzende Zelte, Sonnensegel, Feuerstellen, Tischen, Bänken etc. hat Vorrang vor privatem "Hausrat".
Der Transport der privaten Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung von SSK für finanzielle oder andere Folgeschäden, die aus der kurzfristigen Stornierung des geplanten Zeltplatzes hervorgehen (wie z.B. Mietkosten für einen PKW-Anhänger, Mietkosten für ein Zelt, etc.) ist ausgeschlossen.
AUFBAU DER ZELTE UND SONNENSEGEL
Bei dem Aufbau der Zelte und Sonnensegel ist darauf zu achten, dass die Besucher der Veranstaltung guten Einblick in das Leben und das Geschehen der Teilnehmer haben. Dazu ist bei der Zeltplanung wie folgt vorzugehen:
Bei mehrreihigen Zeltaufbau:
- Entfernt von den Zuschauern sind die normalen Zelte aufzubauen.
- Davor sind die schöneren Zelte mit attraktiveren Zeltinhalten aufzubauen.
- Nahe an den Zuschauern sind die Sonnensegel, Kochstellen, Tische und Bänke aufzubauen.
Bei einreihigen Zeltaufbau:
- Entfernt von den Zuschauern sind die Zelte aufzubauen.
- Nahe an den Zuschauern sind die Sonnensegel, Kochstellen, Tische und Bänke aufzubauen.
In der Regel sollten die Zelteingänge von den Besuchern der Veranstaltung gesehen werden können. Ein nicht einsehbarer Innenhof mit Sonnensegeln und Kochplatz ist auf jeden Fall zu vermeiden.
SCHLAFEN
Will ein Zeltbesitzer Schlafplätze anbieten oder sucht ein Teilnehmer einen Schlafplatz, dann steht eine Online-Excel-Liste zur Verfügung. Der Link zu der Online-Excel-Liste wird per E-Mail bei jeder Anmeldebestätigung versandt.
Mit der Online-Excel-Liste können die Schlafplätze selbständig und eigenverantwortlich organisiert werden.
FEUERLÖSCHER
In jedem Zelt hat ein gewarteter funktionsfähiger 6 kg Feuerlöscher in Eingangsnähe griffbereit vorhanden zu sein. Jedes Zelt hat darüber hinaus mit einem Feuerlösch-Piktogramm ausgestattet zu sein.
Ausnahme: Zelte die kleiner als 3x3 Meter sind
3. AUF- UND ABBAU
AUF- UND ABBAU
Der frühestmögliche Aufbau-Zeitpunkt wird im jeweiligen Markt-Bericht / oder Forum auf der SSK-Website bekannt gegeben, ebenso die Marktzeiten. Das tatsächliche Marktende bestimmt allein der jeweilige Veranstalter.
Jeder Teilnehmer hat zuerst unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Jeder Teilnehmer sollte, wenn er mit dem eigenen Auf- oder Abbau seines Materials fertig ist, unaufgefordert beim Auf- und Abbau der anderen Teilnehmer-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. helfen.
Jeder Teilnehmer, der in einem fremden Zelt übernachtet, hat unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Schlafplatzanbieter-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. zu helfen.
Tagesgäste, die beim Abbautag die Veranstaltung besuchen, haben beim Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Definition Abbau: Abbau bedeutet Material zusammenlegen und sorgsam nach Anweisung verstauen.
VERLASSEN DER VERANSTALTUNG
Jeder Teilnehmer hat bei dem Abbau zu helfen, bis alles von jedem Teilnehmer abgebaut und verstaut ist.
Das vorzeitige Verlassen des Marktes sollte nur in absolut notwendigen Ausnahmen erfolgen und hat im Vorwege – vor Marktbeginn - angemeldet zu werden. Ein „Ich muss morgen wieder früh raus“ oder „Ich muss noch meine Katze füttern“ reicht nicht.
BEMERKUNG: Um etwaige Mitfahrgelegenheiten kümmert sich jeder Teilnehmer selbst.
STILLER ABBAU
Alle Teilnehmer haben spätestens 45 min vor dem offiziellen Marktende im Heerlager beim "stillen Abbau" teilzunehmen.
Alle Teilnehmer mit eigenem Zelt machen in ihrem eigenen Zelt den stillen Abbau.
Alle Teilnehmer in der Verpflegung (bei entsprechenden Veranstaltungen) und alle Tagesgäste haben bei dem stillen Abbau der Küche (sofern anwesend) zu helfen. Der stille Abbau der Küche beginnt in der Regel bereits 4 Stunden vor der Abbauuhrzeit.
BEMERKUNG: Stiller Abbau: Zeltinnenraum klaren, Gewandung und Schlafplatz zusammenpacken, Fackelständer und Laternen einsammeln, Müll zusammenräumen und wegbringen, eigenes Geschirr einpacken und ähnliches. Idealerweise stehen zur Abbauuhrzeit nur noch die Zelte und die persönliche Ausrüstung steht fertig gepackt in den Zelthüllen.
4. MORGENDLICHE HEERLAGERBESPRECHUNG / KÜCHENBEREICH
HEERLAGERBESPRECHUNG
Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen sind verpflichtet, an den morgendlichen Heerlagerbesprechungen teilzunehmen. Ziel der Besprechung ist, alle Teilnehmer mit wichtigen Informationen für den jeweiligen Tag zu versorgen.
Diese Besprechung findet an jedem Tag statt. Der Besprechungsstartzeitpunkt ist bei Tagen ohne ein Veranstaltungsprogramm jeden Morgen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr zu legen. Bei Tagen mit Veranstaltungsprogramm ist der Besprechungsstartzeitpunkt ca. eine Stunde vor Veranstaltungseröffnung zu legen.
MARKT-ORGA
Die Heerlagerbesprechung muss von der Markt-Orga durchgeführt werden. Sollte die Markt-Orga nicht in der Lage sein, die Heerlagerbesprechung durchzuführen, muss eine Vertretung genannt werden. Sollte komplett unklar sein, wer die Markt-Orga oder die Vertretung ist, muss aus der Gruppe der Teilnehmer unverzüglich eine Person gefunden werden, die die Aufgaben übernimmt.
In dem Fall muss die neugewählte Vertretung ggf. mit Hilfe aller Teilnehmer versuchen, die benötigten Informationen für den Tag zu erhalten. Als letzte Möglichkeit ist der Veranstalter anzusprechen und um die Infos zu bitten.
Aufgaben der Markt-Orga
- Eine Morgenbesprechung durchzuführen
- Verpflichtung, den Kämpfern als Hauptansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
- Verpflichtung, die Kämpfer vor und während der Veranstaltung zu informieren.
- Verpflichtung, die Kämpfer vor und während der Veranstaltung vor jeglicher Art von Angriffen (organisatorisch, verbal etc.) zu schützen.
- Verpflichtung, ggf. gemeinsam mit den Kämpfern geeignete Maßnahmen bei Unwetter zu ergreifen.
- Verpflichtung, im Heerlager für eine entspannte Ruhe zu sorgen und bei Auseinandersetzungen oder Streits schlichtend einzugreifen.
- Fragen der Kämpfer ggf. mit dem Veranstalter zu klären und die Kämpfer entsprechend zu informieren.
Folgende Punkte sind gemeinsam zu besprechen:
Beginn, Ende, Ablauf, Allgemeines
- Wer ist für den heutigen Tag die Markt-Orga?
- Wann ist der Marktbeginn?
- Wann ist das Marktende?
- Wann findet welche Aktion statt?
- Wer hat welche Aufgaben?
- Wo sind Toiletten?
- Wo muss der Müll entsorgt werden?
- Wo muss die kalte Asche entsorgt werden?
- Wo gibt es Feuerholz?
- Wo parken die Fahrzeuge?
- Wo sind Sanitäter?
- Etc.
Turnier
Wenn ein Turnier an dem Tag gezeigt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wann beginnt wo das Turnier?
- Wann ist die Stellprobe?
- Wie groß ist der Kampfplatz?
- Wie viele Paarungen passen auf den Kampfplatz?
- Wer organisiert das Turnier?
- Wer übernimmt in dem Turnier welche Aufgaben?
- Wer sind die Moderatoren / Sprecher in dem Turnier?
- Wer sind die Einzelkampf-Kämpfer?
- Wer sind die Massenschlacht-Kämpfer?
- Wer ist der Kampfpartner?
- Welche Gewandung oder welche Waffen sind nötig?
- Welche Requisiten werden für das Turnier benötigt?
- Wie soll das Ende des Turniers aussehen?
- Wer sorgt für Getränke für das Turnier?
- Gibt es in dem anstehenden Turnier etwas Besonderes?
- Etc.
Schnuppertraining
Wenn ein Schnuppertraining an dem Tag durchgeführt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wie groß ist der Kampfplatz?
- Wie viele Paarungen passen auf den Kampfplatz?
- Wer moderiert das Schnuppertraining?
- Wer trainiert die Besucher?
- Wo sind die Übungsschwerter für die Besucher?
- Wo sind die Übungshandschuhe für die Besucher?
- Wer sorgt für Getränke?
- Wer sorgt für Flyer?
- Etc.
Soundtechnik
Wenn eine Soundtechnik (z.B. Mikrofone, Lautsprecher, Verstärker, Mischpult) vorhanden ist und bei den Shows eingesetzt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
- Wer bedient die Soundtechnik?
- Wo kommt der Strom für die Soundtechnik her?
- Wird ein zusätzliches Verlängerungskabel / Kabeltrommel benötigt? Wer kann so eine entsprechende Verlängerung stellen?
- Wer hilft beim Auf- und Abbau der Soundtechnik?
- Wo befindet sich die Soundtechnik vor dem Aufbau?
- Wohin soll die Soundtechnik nach der Show?
- Etc.
Umzüge
- Wer führt den Umzug?
- Wann beginnt der Umzug?
- Wo beginnt der Umzug?
- Wie lange dauert der Umzug?
- Wie viele Personen werden für den Umzug benötigt?
- Welche Gewandung soll getragen werden?
- Wer passt auf das SSK-Heerlager auf?
- Sollen Fackeln getragen werden?
- Wer organisiert die Fackeln?
- Wer hat eine SSK-Flagge dabei?
- Wer übernimmt das Tragen der SSK-Flagge bei dem Umzug?
- Etc.
UNWETTER
Die Teilnehmer des SSK-Heerlagers lagern draußen in der Natur und nutzen Zelte und Sonnensegel. Die verwendeten Zelte und Sonnensegel sind normalerweise sehr robust und können normalen Wind und Regen ab. In der Natur kann es jedoch auch zu Starkwind und heftigem Regen kommen. In diesem Fall muss die Markt-Orga (ggf. in Abstimmung mit einigen weiteren Teilnehmern) verlässliche und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Personen- und Sachschäden so weit wie möglich zu vermeiden.
ACHTUNG: Den Anweisungen der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
Mögliche Maßnahmen
- Zelte und Sonnensegel weiter, sicherer und wenn möglich zusätzlich abspannen.
- Material schützen. Ggfs. Waffen, Felle, Decken, Lebensmittel, Flaschen, Geschirr in die Zelte verbringen.
- Feuergefahr verhindern. Ggfs. Kerzen und das Feuer in den Feuerschalen löschen.
- Die Masten der Sonnensegel schräg gegen die Windrichtung zu stellen und somit das Losreißen des Sonnensegels zu verhindern. Das Sonnensegel so gestalten, dass die Wind zugewandte (Luv) Seite tiefer steht als die Wind abgewandte (Lee) Seite.
- Die Masten aus den Zelten und/oder Sonnensegeln niederlegen, so dass die Zelte bzw. die Sonnensegel flach auf dem Boden liegen können, während die Erdnägel das Material weiterhin am Boden halten.
- Das Heerlager räumen und alle Teilnehmer in geschützte Räume / Fahrzeuge führen.
- Im schlimmsten Fall der Fälle ist das Ziel so viele Teilnehmer wie möglich in Sicherheit zu bringen. Sollte sich ein Teilnehmer den sinnvollen und nachvollziehbaren Anweisungen der Markt-Orga widersetzen, dann ist das nicht zu ändern. Jeder Teilnehmer ist letztendlich für seine Person und sein Material allein verantwortlich. Ein Schadenersatzanspruch bei Personen- oder Sachschäden infolge eines Unwetters gibt es nicht.
WEITERE AUFGABEN
Die Markt-Orga kann, je nach Situation auch folgende Aufgaben an freiwillige Teilnehmer verteilen:
- Wasserbeauftragter
- abendliche Beleuchtung (Kerzen, Fackeln)
- Müllbeauftragter
- Abwäscher des Gemeinschaftsgeschirrs
- Und so weiter
SSK-GETRÄNKEKANNEN
Jeder Teilnehmer hat die gemeinschaftlichen Trinkkannen (Apfelschorle) nachzufüllen, wenn sie leer sind.
BEMERKUNG: Private Krüge sind entsprechend zu markieren und der Inhalt ist für die Gemeinschaft tabu, es sei denn, der Besitzer erlaubt den Konsum ausdrücklich.
Jeder Teilnehmer hat mit anzufassen und zu helfen. Die Küchencrew leistet ihre Arbeit ebenso freiwillig und in der Freizeit, wie Teilnehmer am Turnier oder Schnuppertraining.
KENNZEICHNUNG
Mittelaltertaugliches Geschirr und Besteck sind mitzubringen und namentlich zu kennzeichnen.
BEMERKUNG: Wenn Geschirr und Besteck als Fundsache nicht mit einem Namen versehen liegen bleiben, werden die Fundsachen am Ende des Jahres verlost, verschenkt oder entsorgt.
GESCHIRRSPÜLEN
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegungen wird im Küchenbereich eine Spülstation eingerichtet. Jeder Teilnehmer spült sein Geschirr selbst.
Wer nicht abwaschen will oder kann, lagert das schmutzige Geschirr in seinem Zelt. Die SSK-Gemeinschaftstische und -Bänke sind freizuhalten.
BEMERKUNG: Da jeder Teilnehmer die Spülstation nutzen kann, kann auch jeder Teilnehmer für das Wechseln des Spülwassers beauftragt werden.
KÜCHENCREW
Die Küchencrew hat das Recht, jeden Kämpfer zur Mitarbeit für die Gemeinschaft aufzufordern. Diesen Bitten ist schnell und vollständig Folge zu leisten. Die Arbeit der Küche ist bitte in jeder Weise zu unterstützen und zu fördern.
5. TEILNAHMEGEBÜHREN UND VERPFLEGUNG
Marktpauschale:
Eine Marktpauschale von Höhe von 2,50€ je Person pro offiziellem Veranstaltungstag ist als Ausgleich für die sonstigen Kosten der jeweiligen Veranstaltung zu zahlen.
Die Marktpauschale ist von jedem Teilnehmer im SSK-Heerlager ab 12 Jahren fällig, ganz gleich ob Selbstversorger (auch bei reinen Selbstversorger-Märkten), Teilnehmer der SSK-Verpflegung, Zeltinhaber oder Tagesgast. Die Marktpauschale wird vom bekannten Konto abgebucht.
BEMERKUNG: Die Marktpauschale von 2,50€ pro Tag ist eine Umlage für alle Kosten und Aufwendungen, die SSK für alle Veranstaltungen hat. Das sind beispielsweise die Aufwendungen für die Organisation und für das Material.
Organisationskosten: Bereitstellung von Berichten auf der Website, Bereitstellung der Anmeldeformulare, Rundmails, individueller E-Mail-Verkehr, Stornierung und Umbuchung von Anmeldungen, Verhandlungen mit Veranstaltern, Erstellung von Listen wie die Allergieliste sowie das Zur-Verfügung-stellen von Teilnehmerinformationen in den jeweiligen Foren und auch die Veröffentlichung von Zeitungsberichten und den Speicherplatz der Fotos (Google Cloud).
Materialkosten: Dazu zählen auch die Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial: Anschaffung, Pflege, Instandhaltung, Ersatz und Lagerung von dem SSK-Material (Sommer- und Winterlager), Steuer und Versicherung von den SSK-Anhängern, Sonnensegel, Banner, Absperrseile, Küchenutensilien, Fahrkosten und ähnliches.
Die Marktpauschale ist auch dann fällig, wenn bei Selbstversorgermärkten kein Material von SSK an die Markt-Orga ausgeliehen werden sollte.
Verpflegungs- oder Selbstversorger-Veranstaltungen
Ab 2018 sind die Märkte im Regelfall Selbstversorgermärkte. Dies bedeutet, dass jeder Teilnehmer selbst Sorge für Verpflegung und Getränke zu tragen hat, dies schließt auch „Zubehör“ wie Feuerstelle, Grillkohle, Sitzgelegenheiten und Spülwasser mit ein. Es kann sinnvoll sein, sich zu sogenannten Kochgruppen zusammen zu schließen.
Sollte SSK eine Grundverpflegung anbieten, ist dies in den Marktinfos und dem Anmeldeformular deutlich gekennzeichnet, beispielsweise bei Veranstaltungen wie Wacken, Auslandsmärkten oder gegebenenfalls Dreharbeiten.
Verpflegungspauschale:
Wird die SSK-Grundverpflegung zur Verfügung gestellt und im Anmeldeformular ausgewählt, ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12,50€ pro offiziellem Veranstaltungstag pro Person fällig.
Die Verpflegungspauschale wird zusammen mit der Marktpauschale vor der Veranstaltung vom bekannten Konto abgebucht.
Die Grundverpflegung beinhaltet in der Regel:
- Apfelschorle, Wasser, Tee und Kaffee
- Grillwürstchen und Brot für den Aufbau-Abend
- Frühstück und wechselndes Mittagessen an den Markttagen
- wechselndes Abendessen an den Markttagen (nur nicht an dem Abbautag)
- Es gibt vegetarische Alternativen.
Wer bei der Markt-Anmeldung auf die SSK-Verpflegung verzichtet, ist von der Verpflegungspauschale befreit und gilt als sogenannter Selbstversorger.
Eine Lagerung von privaten Lebensmitteln oder Futter für Haustiere in den SSK-Kühlbehältern ist nicht möglich.
BEMERKUNG: In Einzelfällen kann je nach Markt eine höhere Pauschale notwendig werden, oder eine Umstellung auf Nur-Verpflegungspauschale oder Nur-Selbstversorger vorgenommen werden. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig zum Anmeldestart.
Die Anzahl der Personen ab 12 Jahren mit Verpflegungspauschale pro Markt ist generell auf etwa 100 begrenzt. Das ist die Obergrenze, bis zu der sowohl eine entsprechende Lagerung der Lebensmittel, als auch die gleichzeitige Beköstigung der Teilnehmer sichergestellt werden können. In Ausnahmefällen wie Wacken kann die Anzahl auf 120 erhöht werden. Die Orga überwacht die Anmeldungen diesbezüglich und veröffentlicht in den Anmeldeformularen, wenn die Personenzahl 80 überschreitet.
ERSCHEINEN OHNE ANMELDUNG
Wer den Anmeldeschluss nicht beachtet, spontan auf einem Markt erscheint, keinen Eintritt bezahlt hat und am Lagerleben teilnimmt, ist verpflichtet, seine Anwesenheit der Geschäftsleitung oder der Markt-Orga, hilfsweise der Küchencrew/den Trainern bekannt zu geben.
„Die Marktgebühren zuzüglich der Nachmeldegebühren werden nacherhoben.“
Wer den Anmeldeschluss nicht beachtet, spontan auf einem Markt erscheint, den Eintritt bezahlt hat und kurze Zeit am Lagerleben teilnimmt, ist nicht verpflichtet, die Marktpauschale nachträglich zu zahlen.
Die Verpflegung durch SSK kann in dem Fall aufgrund mangelnder Planbarkeit unmöglich sein.
KOSTENERSTATTUNG
SSK erstattet der jeweiligen Markt-Orga bei Selbstversorgermärkten nach vorheriger Absprache mit der SSK-Geschäftsführung gegen Vorlage der Originalquittung die Ausgaben für
- Toilettenpapier für die Feuertöpfe
- Raps-Öl für die Feuertöpfe
- Wasser/Schorle für externe Teilnehmer an Schnuppertrainings bis zu einem Sixpack je Veranstaltungstag.
Auf dem Original-Beleg dürfen nur diese 3 oben genannten Positionen aufgeführt sein.
BEMERKUNG: Das Toilettenpapier und das Raps-Öl dienen zur Befüllung und Verbrauch von sogenannten Fackeltöpfen. Fackeltöpfe wurden einmalig von SSK bezahlt und zur Verfügung gestellt.
Sollte weiteres Material benötigt bzw. bezahlt werden müssen, dann muss im Vorwege bei der SSK-Geschäftsleitung angefragt werden. Bereits gekaufte Materialien (Stifte, Papier, weitere Fackeltöpfe, etc.) werden ohne vorherige Absprache nicht erstattet.
VERLEIH VON SSK-MATERIAL
Beim Ausleihen von SSK-Material wird der Entleiher zukünftig schriftlich festgehalten. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass das Material seinen Weg zurück zu SSK findet. Für Beschädigung oder Verlust muss der Teilnehmer haften, der das Material ausgeliehen hat.
ABBUCHUNG VON DEN BEKANNTEN GIROKONTEN
Auf ausreichende Deckung auf den bekannten Giro-Konten ist zu achten.
BEMERKUNG: Rückläufer werden mit einer Gebühr von 12,50€ in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den offenen Beträgen. Im Wiederholungsfalle ist die Geschäftsleitung berechtigt, die betroffenen Personen von einer weiteren Marktteilnahme auszuschließen.
RÜCKERSTATTUNG DER VERPFLEGUNGSPAUSCHALE
Eine bereits durch SSK eingezogene Verpflegungspauschale wird auf Anfrage nur erstattet, wenn die Absage mindestens 10 Kalendertage vor dem Markt erfolgt.
BEMERKUNG: Dies gilt auch für kurzfristige Erkrankungen, ungeplante Arbeitseinsätze und ähnliches, denn SSK kauft bereits vor der Veranstaltung die Lebensmittel ein.
SCHLACHTEN / TÖTEN VON TIEREN
Bei Veranstaltungen mit SSK ist folgendes ausdrücklich und ohne Ausnahme verboten:
Bei, vor, während, nach der Veranstaltung und im Umkreis von 10 km der Veranstaltung ist
- das Töten,
- das Erschießen,
- das Schlachten,
- das Ausnehmen,
- das Ausbluten,
- das Zerteilen von ganzen Tieren,
- das Fell abziehen, Häuten, Rupfen etc..
- von allen Landlebewesen wie zum Beispiel: Hasen, Kaninchen, Ratten, Bibern, Mäusen, Fröschen, Rindern, Pferden, Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Puten, Truthähnen, sonstigen Vögeln, Fledermäusen, fliegenden Hunden, Schlangen, Maulwürfen und jeglichen anderen Säuge- und Wirbeltieren zu Land und zu Wasser und so weiter ausdrücklich verboten.
BEMERKUNG: Jeder darf gern seine eigenen Nahrungsmittel verzehrfertig mit auf den Markt bringen. Die Freiheit des Einzelnen bei der Wahl der Lebensmittel hört da auf, wo weinende Personen getröstet werden müssen.
6. ORDNUNG IM HEERLAGER
Jeder Teilnehmer hat im Lager Ordnung zu halten.
Jeder Teilnehmer hat auf Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz im SSK-Heerlager zu achten. Das gilt WÄHREND und auch NACH der Veranstaltungszeit.
Dazu gehört:
- Alle Gegenstände (Kleidung, Geschirr, Ausrüstung, Schlafzeug etc.) sind namentlich zu kennzeichnen.
- Auf Tischen und Bänken ist Ordnung zu halten. Was nicht unmittelbar benötigt wird, wird wieder in den Zelten verstaut.
- Das Heerlager soll einen mittelalterlichen Eindruck erwecken. Neuzeitliche Gegenstände (wie Flaschen, Verpackungen, Lebensmittelverpackungen, Handys, Uhren) dürfen nicht offen sichtbar sein. Aus dem gleichen Grund wird nur außerhalb des Heerlagers verdeckt geraucht und verdeckt telefoniert. Elektrozigaretten sind neuzeitlich und deshalb ebenso wenig im Lager erlaubt!
Schwerter sind sicher zu lagern oder im eigenen Zelt zu verwahren. - Tagesgäste sollen das mitgebrachte Material auf das Nötigste reduzieren.
- Jeder Teilnehmer, der abends feiert, hat nachts seinen Abfall (z.B. Alkoholflaschen, Zigarettenstummel, Becher und Kronkorken) wegzuräumen. Zigarettenkippen werden nicht unter den Tischen entsorgt.
- Nach der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer den Heerlagerplatz abzuschreiten, um nach liegengebliebenes Material Ausschau zu halten und um den Platz von Abfall zu säubern.
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegung:
- Gemeinschafts-Tische und -Bänke sind frei zu halten. Was nicht unmittelbar benötigt wird, wird wieder in den Zelten verstaut.
- Gebrauchtes privates oder SSK-Geschirr muss nach dem Essen von dem Teilnehmer weggeräumt werden.
- SSK-Waffen müssen abends in ein SSK-Materialzelt verstaut werden.
- Je besser wir uns als Gruppe benehmen, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir noch einmal wiederkommen dürfen.
7. UMGANG MIT AUSRÜSTUNG UND MATERIAL
Das Gemeinschaftseigentum ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln und beispielsweise vor Regen und Diebstahl zu schützen. Das gilt insbesondere für die Waffen.
Das Eigentum anderer (Ausrüstung, Waffen, Material, Zelte) ist zu achten.
Wer eine ihm fremde Sache beschädigt, hat den Schaden beim Eigentümer zu melden. Gemeinsam hat eine Regelung für eine mögliche Kostenerstattung gefunden zu werden. SSK kann für private Schäden nicht aufkommen.
Private Zelte sind nicht ohne die Einwilligung der Eigentümer zu betreten.
Besondere Rücksichtnahme gilt auch für die SSK-Materialzelte, in denen gelegentlich Kämpfer übernachten.
8. FEUERSTELLEN UND ”FEUERSPIELZEUG”
Für das Betreiben einer Feuerstelle ist unbedingt eine geeignete, wenn möglich hochbeinige Feuerschale zu nutzen. Niedrigbeinige Feuerschalen sind ggf. durch das Unterlegen von Holzscheiten zu erhöhen. Eine Beschädigung des Untergrundes durch die Strahlungshitze der Feuerschale ist möglichst zu verhindern. Dafür eignet sich auch eine Plane oder andere Unterlage mit Sand, auf die man die Feuerschale stellt.
Alle Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen; dies gilt insbesondere während der Nacht.
Es darf kein Müll in den Feuerstellen verbrannt werden.
Selbstversorger können die SSK-Feuerstellen nur dann zum Kochen benutzen, wenn dadurch die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung nicht beeinträchtigt wird.
Jeder Teilnehmer ohne eigene Feuerstelle ist - auch ohne Ansage durch die Küchencrew - für die Versorgung der SSK-Feuerstellen (d.h. Beschaffung von Brennholz, Hacken und Sägen, An- und Nachfeuern, Entsorgung von Holzbeständen zu Marktende) verantwortlich.
Der Umgang mit Feuerschwertern, Feuerpoi und ähnlichem Show-Material bedarf der vorherigen Zustimmung von SSK und dem Veranstalter.
Private Feuerstellen sind privat zu versorgen.
KETTENSÄGEN, HOLZHACKEN
Keine Motorsägen oder Holz hacken vor 8:30 Uhr früh!
Wer hat, bringt bitte einen Kettensägeschein und Sicherheitsausrüstung mit.
BEMERKUNG: Einige Veranstalter verlangen inzwischen das Vorhandensein und Mitführen von “Kettensägenscheinen” und entsprechender Schutzausrüstung, wenn mit Kettensägen gearbeitet wird.
9. NACHTRUHE
- Ab 23:00 Uhr hat am Lagerfeuer Ruhe zu herrschen (Singen, lautes Rufen und so weiter, ist zu unterlassen).
- Ab 0:00 Uhr hat größtmögliche Nachtruhe zu herrschen.
Die größtmögliche Nachtruhe gilt bis 8:30 Uhr morgens.
BEMERKUNG: Jeder Teilnehmer hat sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sich andere Teilnehmer nicht gestört fühlen. Sobald sich jemand beim Schlafen gestört fühlt, hat die Situation umgehend geändert zu werden.
10. UMGANG MIT ALKOHOL UND DROGEN
Mit Alkohol ist verantwortungsbewusst umzugehen. Ausnahmslos gilt: 0,00 Promille an der Waffe und beim etwaigen Umgang mit “Feuerspielzeug” wie Feuerschwerter, Fackeln, Äxte, Poi, Ropes, und so weiter! Dies gilt auch für Restalkohol vom Vorabend.
NEU SEIT 04.2024: Der Konsum von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und auch Cannabis (Cannabis-Verbotszone) ist im SSK-Heerlager verboten.
11. GEWANDUNG
Jeder Teilnehmer hat im SSK-Heerlager mittelalterlich gewandet zu sein.
Als Mittelalter frei interpretiert gilt die Zeit von 500 bis 1.500 nach Christi Geburt in Europa.
Bei der mittelalterlichen Gewandung gibt es davon 3 Ausnahmen: medizinisch benötigte Brillen, Lederhandschuhe für den Umgang mit dem Schwert und sicheres, stabiles Schuhwerk.
- Jede Brille, die zur Korrektur der Sehstärke dient, kann selbstverständlich getragen werden. Starke Sonnenbrillen sind nur bei medizinischer Notwendigkeit genehmigt.
- Handschuhe: möglichst dunkle geeignete Handschuhe mit guter Schutzfunktion, möglichst mit schützenden Lederplatten versehen. Schriften, Logos, etc. sollten von den Handschuhen entfernt werden.
- Schuhwerk: Sicherer Stand auf jedem Untergrund ist absolut wichtig und hat eindeutig Priorität vor jedem mittelalterlichen Anspruch. Lieber gesund und unverletzt als authentisch. Bitte einheitlich dunkles festes Schuhwerk wie Stiefel nutzen und notfalls mit Leinenwickeln oder Ledergamaschen entsprechend mittelalterlich “tarnen”.
- Gewandungen wie Piraten, Amazonen, Vampire, Werwölfe, Ninjas oder Hexen sind bei den Teilnehmern nicht erlaubt. Ebenso nicht erlaubt ist das Tragen von Hotpants oder anderen Kleidungsstücken (auch im mittelalterlichen Stil), die mehr Sicht auf Haut als auf Stoff zulassen.
12. UMGANG MIT GÄSTEN UND BESUCHERN
Definition:
- Besucher = Nicht-Mitglieder, die aus Interesse kurzfristig das Heerlager besichtigen.
- Gäste = Nicht-Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum am Lagerleben teilnehmen.
Bei bestimmten Märkten können wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl leider keine Gäste zulassen. Wer uns kennenlernen will, kann dies in Absprache gern auf einem kleineren Markt tun.
- Der einladende Teilnehmer hat seine Gäste im Vorwege auf die gültige Heerlagerordnung (und gegebenenfalls übergeordnete Marktordnungen des Veranstalters) hinzuweisen.
- Gäste und länger verweilende Besucher haben gewandet zu sein.
- Der einladende Teilnehmer ist für seine Gäste und Besucher sowie deren Erscheinungsbild und Benehmen verantwortlich.
- Besucher müssen nicht angemeldet werden, nehmen jedoch auch nicht aktiv am Lagerleben bzw. der Verpflegung teil.
- Der einladende Teilnehmer hat den Besucher während des zeitlich begrenzten Aufenthaltes im Heerlager unablässig zu begleiten.
- Gäste sind mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung von SSK rechtzeitig für die Teilnahme am Markt anzumelden.
- Die Anzahl der Gäste ist auf ein Minimum zu begrenzen. Markt und Platzangebot bestimmen die maximale Gesamtanzahl der Gäste.
- Bei der Vergabe von Schlafplätzen in den Gemeinschaftszelten haben aktive Mitglieder Vorrang vor Gästen.
- Gäste haben aktiv am Lagerleben teilzunehmen. Sie können für alle Arbeiten herangezogen werden: z.B. auch Abwaschen, Müll wegbringen, Holz holen und hacken.
- Tagesgäste oder "Heim"-Schläfer (externe Schläfer) sind Personen, die morgens zur SSK-Besprechung kommen und bis abends bei SSK aktiv sind. Beide nehmen aktiv am SSK-Geschehen, Umzügen, Turnier, Schnuppertraining etc. teil.
Definition: "Heim"schläfer sind alle Personen, die aktiv an dem gesamten Geschehen von SSK bei der Veranstaltung teilnehmen, aber nicht im SSK-Heerlager übernachten. Damit sind alle Personen inkludiert, die in der Nähe der Veranstaltung in einem Hotel, Pension, Fahrzeug, Anhänger, neumodernen Zelt etc. übernachten.
Individuelle Absprachen sind in vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung jederzeit möglich.
13. AUFFÜHRUNGEN, SCHNUPPERTRAINING UND WEITERE AKTIONEN
PFLICHTTERMINE
Jeder Teilnehmer hat an den vom Veranstalter gewünschten Umzügen, Marktbeschauung und sonstigen Aktivitäten teilzunehmen.
BEMERKUNG: Nur eine geringe Teilnehmeranzahl bleibt zur Bewachung des SSK-Heerlagers zurück.
SCHNUPPERTRAINING
Jeder Teilnehmer hat sich beim Schnuppertraining eigenverantwortlich um ein weiteres Schwert und Handschuhe (z.B. von SSK) zu kümmern und rechtzeitig am vereinbarten Ort zu sein.
Beim Schnuppertraining werden nur Verteidigungstechniken gelehrt. Es ist ausdrücklich im Rahmen des Schnuppertrainings verboten, dass SSK-Kämpfer von Besuchern des Schnuppertrainings angegriffen werden.
TURNIER
"Sauberkeit" im Turnier
Eine wichtige Grundregel, die bei jedem Turnier berücksichtigt werden sollte: Ein Turnier ist immer ein Gemeinschaftsprojekt, mit dem jeder SSKler konform gehen können sollte.
Das bedeutet konkret: Bei öffentlichen Aufführungen / Turnieren ist bitte darauf zu achten, dass den bürgerlichen Konventionen von Sitte und Anstand weitgehend Rechnung getragen wird. Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen stellen zwar eine ‚raue Zeit’ dar, dennoch sollte es nicht die Absicht sein Zuschauer oder Teilnehmer zu brüskieren. Folterungs- oder Erniedrigungsszenarien - wenngleich sicherlich durchaus authentisch - sind bitte zu vermeiden.
Des Weiteren sollte sich jeder selbst die Frage stellen: Was wäre, wenn der Arbeitgeber eines SSK-Teilnehmers oder der Veranstalter im Publikum wäre? Würde dieser ein komisches Gefühl bekommen? Dementsprechend sollte der Auftritt derart gestaltet werden, so dass es zu keinem Anstoß kommen kann.
Im Zweifel ist bitte die Geschäftsführung im Vorfeld zu konsultieren. Sollte die Geschäftsführung nicht bei der Veranstaltung sein, so ist die Markt-Orga zu fragen.
Stolz im Turnier
Je spektakulärer, glaubwürdiger und sicherer die einzelnen Kämpfe dargestellt werden, je mehr die Zuschauer begeistert sind, desto stolzer können alle Kämpfer auf die Gemeinschaftsleistung sein.
Das bedeutet konkret: Die Kämpfer werden inständig gebeten, sich auf das Turnier entsprechend vorzubereiten. Jede Woche findet in Turnhallen das Training im Schwertschaukampf statt. In den Turnhallen finden teilweise höchstspektakuläre und sehr professionelle Kämpfe statt. Es wird viel und ausdauernd trainiert. Und diese vorhandene hohe Qualität kann bitte auch auf dem Kampfplatz gezeigt werden.
Die Kämpfer haben auf dem Kampfplatz die Möglichkeit, ihr Können den Besuchern der Veranstaltung und auch den anderen Kämpfern zu präsentieren. Und diese Chance sollte man nutzen und sich entsprechend sorgfältig vorbereiten.
Als Vorbereitung wird vorgeschlagen, sich frühzeitig über seinen entsprechenden Kampfpartner zu informieren. Anschließend sollte ein Zeitpunkt gefunden werden, wo beide Kämpfer sich gemeinsam ca. eine Stunde lang in Ruhe auf den jeweiligen Kampf vorbereiten können. Zudem kann direkt nach der Stellprobe Zeit gefunden werden, um den Kampf gemeinsam noch ein paar Mal durchzugehen.
Bereiten sich die Kämpfer in dieser Art auf einem Kampf vor, kann die Qualität nur besser werden.
Jeder Kämpfer, der glaubt, auf diese tägliche sorgfältige Vorbereitung aufgrund seines Könnens verzichten zu können, riskiert aufgrund seiner möglichen schlechteren Leistung den Gesamteindruck des Turniers und damit die Gesamtleistung aller Turnierteilnehmer zu beschädigen.
Turnier-Orga
Für die Organisation der Aufführungen (das eigene Turnier) ist die jeweilige Turnier-Orga verantwortlich. Sie allein (oder vertretungsweise eine von ihr benannte Person) bestimmt die tagesgültige Besetzung und koordiniert den gesamten Ablauf. Die Turnier-Orga kündigt ferner die Uhrzeiten für die Turnierbesprechungen an.
Jeder Teilnehmer (Aufführung/Schnuppertraining, weitere Aktionen) hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, seine Rolle/Position rechtzeitig und den jeweiligen Anforderungen entsprechend erfüllen zu können.
14. ABBAUGENEHMIGUNG
Die Markt-Orga oder die Geschäftsführung können je Zelt und je Sonnensegel eine Abbaugenehmigung erteilen. Eine Abbaugenehmigung ist die Erlaubnis zum vorzeitigen leisen und unauffälligem Abbau von bestimmten Zelten und Sonnensegeln, die nicht oder nur kaum von außen zu sehen sind.
Das vorzeitige Abbauen und Fertigmachen von Material hat den folgenden Vorteil:
Einige Zelte werden trocken und in aller Ruhe sorgsam zusammengelegt.
Die abgebauten Zelte bleiben auch bei späterem Regen trocken. Sie können auf die eine Hälfte der Bodenplane gelegt und mit der anderen Hälfte der Bodenplane regensicher verdeckt werden.
Da das eigene Material fertig gepackt ist, können die Zeltbesitzer bei dem Abbau des Gemeinschaftsmaterials und / oder beim Abbau von anderen Teilnehmern tatkräftig helfen.
15. UMGANG MIT INFORMATIONEN, KRITIK UND MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN
Umgang mit Informationen:
SSK stellt den Teilnehmern im Vorwege der jeweiligen Veranstaltung alle zu diesem Zeitpunkt bekannten und relevanten Informationen zur Verfügung. Dies geschieht über die Website und/oder per E-Mail an die Teilnehmer. Sollten Teilnehmer - insbesondere vor Ort - an weitere Informationen gelangen, so sind diese Infos der Vertretung von SSK (SSK-Markt-Orga / der SSK-Geschäftsleitung) zeitnah zu übermitteln.
Generell hat sich die SSK-Vertretung stets direkt mit dem Vertreter des Veranstalters sich zu besprechen und die Informationen auszutauschen. Die SSK-Vertretung prüft die Infos und gibt sie an die Teilnehmer weiter.
Keinesfalls dürfen die ungeprüften Informationen durch Teilnehmer vor der Überprüfung durch die SSK-Vertretung im persönlichen Gespräch, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung oder Unruhe gestiftet werden.
Kritik
Kritik ist unmittelbar an die betroffene Person zu richten. Chris Tom. und Thomas Ka. verfügen über die entsprechenden Kenntnisse und haben sich bereit erklärt, im Bedarfsfalle als Mediatoren zur Verfügung zu stehen.
Keinesfalls wird Kritik an einer Person im persönlichen Gespräch mit anderen, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung und Unruhe gestiftet. Das gilt auch bei Kritik an der Geschäftsleitung.
Verstöße gegen diese Heerlagerordnung
Bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen diese Heerlagerordnung soll versucht werden zunächst mit Hilfe der Mediatoren oder der Trainer eine geeignete Lösung zu finden. Fruchtet dies nicht oder sind die Verstöße derart schwerwiegend, so hat die Geschäftsleitung das letzte und entscheidende Wort.
Sanktionen können von vorübergehender bis endgültiger Sperrung an der Marktteilnahme bis hin zum Ausschluss von dem Schwertschaukampf-Training reichen.
Bei Ausnahmefällen/Härtefällen kann die Geschäftsleitung ohne vorherigen Mediationsversuch den sofortigen Verweis von einer Veranstaltung aussprechen; gezahlte Gebühren werden einbehalten.
Verjährung
Am Ende der Saison kann eine Jahresabschlussbesprechung stattfinden. Da hier die Saison rückblickend besprochen werden kann, ist dies der letzte Zeitpunkt, zu dem Kritik zu Vorfällen in der Saison erstmalig vorgebracht werden kann. Danach gilt der Vorfall als “verjährt”, da es jederzeit während der Saison möglich ist, mit der Geschäftsleitung und den Mediatoren in Kontakt zu treten und Vorfälle zu bereinigen.
16. UMGANG MIT MEDIENVERTRETERN
Es kommt gelegentlich vor, dass Vertreter der Medien (Presse, TV) auf den Märkten an Euch herantreten. In diesem Falle hat unverzüglich die dienstälteste Person informiert zu werden.
Die Reihenfolge der Personen ist nach der folgenden Liste geregelt. Wenn die Person nicht für den Markt angemeldet oder gerade in dem Moment nicht anzutreffen ist, dann wird die nächste Person auf der Liste genommen.
- Heiko Schulze (Geschäftsführung)
- Doreen Schulze (Prokuristin)
- der dienstälteste anwesenden Trainer oder Assistenzen
- der dienstälteste Kämpfer
Nur diese Personen sind befugt, Interviews zu gewähren oder Film- und Fotoaufnahmen zuzustimmen.
Mediennutzungserklärung
Die Mediennutzungserklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK)
Stand 09.2024
Einwilligungserklärung zur Anfertigung und Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Mit meiner Anmeldung zur Veranstaltung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf (SSK) erkläre ich mich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
- Anfertigung von Aufnahmen
Ich erteile der SSK und deren Mitarbeiter:innen die Erlaubnis, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von mir anzufertigen. Diese Erlaubnis gilt bis zu meinem schriftlichen Widerruf. - Nutzungsrechte
Ich räume der SSK das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Aufnahmen für die Außendarstellung der SSK zu verwenden. Dies schließt insbesondere die Präsentation auf Internetplattformen (z.B. Facebook, YouTube, Instagram, TikTok) sowie die Nutzung für Bewerbungen oder audiovisuelle Produkte ein. - Übertragung von Rechten
Ich übertrage der SSK alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Schutzrechte, die im Zusammenhang mit meiner Mitwirkung an den Aufnahmen entstehen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. - Bearbeitung der Aufnahmen
SSK ist berechtigt, die Aufnahmen unter Wahrung meiner (Urheber-) Persönlichkeitsrechte zu bearbeiten, zu verändern, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen. - Widerruf der Einwilligung
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung zur Nutzung der Medien nur für die Zukunft widerrufen kann. Ein Widerruf für bereits entstandenes und veröffentliches Bild-, Ton- oder Videomaterial ist nicht möglich.
Ein Widerruf kann schriftlich per E-Mail an SSK (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) oder postalisch an die im Impressum angegebene Adresse erfolgen. - Datenschutz und Sicherheit
Die von mir erstellten Aufnahmen werden sicher gespeichert und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Aufnahmen werden nicht ohne meine vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben, außer es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor. - Verarbeitung personenbezogener Daten
Zusätzlich zu den Aufnahmen stimme ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) zu, um die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen. Diese Daten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich. - Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit mir, sofern nicht gesetzliche Regelungen dies erfordern. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Einwilligungserklärung ist der ausschließliche Gerichtsstand Henstedt-Ulzburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.