Wichtige Informationen zu Schaukampfschwertern und Waffen

  • Schaukampfwaffen sind schon ganz besondere Teile

    Zu einem sollen sie leicht sein, damit man relativ ermüdungsfrei mit ihnen kämpfen kann. Dann sollen sie wieder besonders bruchfest sein, am besten keine Scharten bekommen und dann noch gut aussehen.

    Aber vor allem müssen sie sicher sein!

    Sicherheit bei Schaukampfwaffen heißt nach unserer Meinung, dass

    - die Schlagkante möglichst dick ist (gern 3 mm und mehr)
    - die Schwertspitze, Parierstange und der Knauf abgerundet und nicht scharfkantig sind
    - die Parierstange sicher und relativ fest sitzt
    - der Knauf und der Griff fest mit der Angel verbunden sind
    - das Schwert als hochwertigem Stahl oder Federstahl besteht
    - das keine tiefe Scharten oder Risse vorhanden sind

    Unfälle können leider immer passieren. Daher sollte ein Schwert durch seine Bauweise das Verletzungsrisiko minimieren. Und ein Schwert sollte nach Möglichkeit niemals plötzlich brechen. Und erst recht dürfen seine Bestandteile nicht unkontrolliert herum fliegen. Aber die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder passieren kann. Wir haben leider während unserer Kursen und Veranstaltungen schon diverse Schwerter von unterschiedlichen Herstellern zerbrochen.

    Davon waren
    a) ca. 30% der Brüche in der Angel.

    Dass heißt, man hatte in der einen Hand das Schwert und in der anderen Hand den Knauf.

    Schwert mit gebrochenem Griff

     


     

     

     

     

     

     

    b) 30% der Brüche direkt vor der Parierstange.
    Dass heißt, man hatte in beiden Händen den Griff in der Hand und die Klinge flog davon.

    Gebrochenes Schwert

    c) 40% der Brüche in der Klinge.

    Dass heißt, man hatte in beiden Händen den Griff und ein Stück Klinge in der Hand und
    der Rest der Klinge flog davon.
    gebrochenes Schwert
    Fazit

    Während a) noch relativ "lustig" ist, sind die Brüche nach b) und c) schon ziemlich gefährlich. Alle Brüche sind bis jetzt glimpflich ausgegangen. Aber es zeigt, was für hohe Anforderungen an die Klingen gestellt werden und dass die gut bezahlbaren Klingen diesen Erwartungen nicht immer gerecht werden.

     

    Sicherheitsstufe 1, 2 oder 3!

    Kürzlich haben wir  etwas sehr Kurioses erfahren: Ein Schwerthersteller hat  die Qualität seiner Schwerter in unterschiedliche Sicherheitsstufen eingeteilt. Der nicht mehr stolze Besitzer eines Schwertes der Sicherheitsstufe 2 erklärte uns die Einteilung wie folgt:
    Stufe 1: Das Schwert bekommt Scharten und ist damit kaum schaukampftauglich
    Stufe 2: Das Schwert bekommt wenige Scharte und ist damit etwas schaukampftauglich
    Stufe 3: Das Schwert bekommt keine Scharten und ist damit voll schaukampftauglich

    Meiner Meinung nach ist das ein UNGLAUBLICHER QUATSCH!

    Würde es sich nicht um ein Schwert, sondern um Bremsen, Autoreifen, Kondome, Fallschirme, Sicherheitsgurte oder ähnliches handeln, würde jedem sofort der Unsinn dieser Sicherheitsstufen auffallen.
    Wer würde schon gern ein KFZ mit einer Breme der Sicherheitsstufe 1 kaufen? "Die Bremse nutzt sich ab und kann daher nur KAUM genutzt werden..."

    Es kommt nicht auf die Scharten, sondern allein auf die Bruchfestigkeit an.

    Oder möchten Sie der Besitzers eines besonders harten Schwertes der Sicherheitsstufe 3 sein, dessen abgebrochene Spitze gerade ein zuschauendes Kind verletzt hat?

    Wahrscheinlich nicht, oder?

     

    Beispiel von einem schlimmen Schwertunfall

    Schwertkampf im Theater endete blutig / Abgebrochene Klinge verletzte Zuschauerin
    Berliner Zeitung / 17.07.2002

    Lutz Schnedelbach:Bei einem Schaukampf von zwei Shaolin-Mönchen im Theater des Westens in Charlottenburg ist am vergangenen Sonntag eine Zuschauerin verletzt worden. Die 15-jährige Schülerin aus Brandenburg erlitt durch ein Stück einer abgebrochenen Metallklinge eine Schnittwunde am Kinn und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurde die Schnittwunde mit drei Stichen genäht.

    "Die Mönche haben einen packenden Schwertkampf gezeigt. Es sah total echt aus", sagte Augenzeuge Andreas H. aus Lichtenberg. Dabei brach ein Stück Klinge von einem Schwert ab und traf die 15-jährige Lu, die in der elften Reihe saß. Ein Sanitäter versorgte das Mädchen.

    Unklar ist, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Veranstalter Mathias Mantel: "Wir lassen gegenwärtig die Schwerter prüfen." Möglicherweise habe ein Materialfehler zu dem Unglück geführt. Die Mönche seien sehr betroffen. Sie tourten seit vielen Jahren um die Welt und noch nie sei etwas passiert, sagte Mathias Mantel. Die Mönche haben mit den Eltern des Mädchens gesprochen und wollen sich in den nächsten Tagen noch einmal mit ihr treffen, so der Veranstalter.

    Die Shaolin-Kämpfer gastieren noch bis zum 21. Juli im Theater des Westens. Der Schwerter-Schaukampf wurde aber sofort nach dem Unfall aus dem Programm gestrichen. Die Nummer soll erst wieder gezeigt werden, wenn feststeht, warum eines der Schwerter geborsten ist.

  • >Das Waffengesetz in der Bundesrepublik Deutschland

    WaffenIm Waffengesetz wird unter §1 definiert, was überhaupt unter dem Begriff ‚Waffe’ verstanden werden soll.

    Diese sind im Sinne des Waffengesetzes als Waffen definiert, „die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“ (WaffG §1 Abs.2).

    Schwerter, Dolche, Messer, Stoß- und Wurfspeere, Lanzen, Spieße, Hellebarden, Armbrüste, Bögen, Speerschleudern und Ballisten – das Waffenarsenal eines mittelalterlichen Kämpfers ist heutzutage unter den Hieb- und Stoßwaffen zusammengefasst.

    Der Erwerb von Hieb- und Stoßwaffen und damit auch das Führen derselben ist gesetzlich in §2 des Waffengesetzes geregelt: Schusswaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.

    Das Tragen einer Waffe wird im Waffengesetz als das ‚Führen einer Waffe’ bezeichnet. Nach § 4 des Waffengesetzes „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.“ Wer also Hieb- und Stoßwaffen in seinen eigenen 4 Wänden aufbewahrt oder benutzt, tut rechtlich nichts Verbotenes.

    „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des §1 (also Schusswaffe, Hieb- oder Stoßwaffen) führen“ (§ 42 Abs.1 WaffG). Eine Ausnahme stellt das „Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen [dar], wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschmunition geladene Schusswaffen oder Hieb- oder Stoßwaffen geführt werden“. Ein Schaukampf ist einer Theateraufführung recht ähnlich; freie Feldschlachten sind, sobald es eine öffentliche Veranstaltung ist, im Prinzip jedoch rechtswidrig.

    Nach der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz’ (WaffVwV) werden solche Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen ausgenommen, „die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport, zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Schwerter oder Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand geeignet sind“. Schaukampfschwerter würden nach dieser Definition nicht unter das Waffengesetz fallen und unterlägen keinen Einschränkungen. Diese Aussage sei jedoch mit einem großen ‚Aber’ versehen: Eine Waffe im technischen Sinne wie es auch im Waffengesetz beschrieben ist, ist ein Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit dazu geeignet ist, große Verletzungen zuzufügen. Und dies lässt sich auch bei Schaukampfschwertern nicht bestreiten…

    Wer auf der sicheren Seite stehen will, erkundigt sich noch einmal explizit beim zuständigen Ordnungsamt und lässt sich einen Ausnahmebescheid erstellen, der zusammen mit einem Personalausweis auf Verlangen von Polizei oder Ordnungsamt vorgewiesen werden kann.

     

    Folgender Text wurde auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren (http://www.bmi.bund.de) gefunden:

    "Änderungen des Waffenrechts 2008

    Die Gesetzesänderungen sind am 1. April 2008 in Kraft getreten.

    Definition: Waffenrecht


    Ziel des Waffenrechts ist die Stärkung der Inneren Sicherheit durch Reglementierung des privaten Erwerbs und Besitzes von Waffen und durch die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und –besitzes.



    Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?

    Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

    Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge wird als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift verschafft der Polizei damit  die Möglichkeit, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen mitgeführte Messer schon vor Begehung einer Straftat abzunehmen.

    Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt.

    Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll."
  • Gleich eine Bitte vorne weg: Achtet auf Eure Gesundheit.

    Trainiert erst mit Übungsschwertern Eure Techniken, Eure Reflexe und Eure Geschwindigkeit BEVOR Ihr die gleiche Technik auf Metall übt. Übungsschwerter sind all die Teile, die einem wirklich die Gesundheit retten können.

    Genug der immer wiederkehrenden Warnungen, jetzt geht es zur Sache.

    Um an ein solches Trainingsgerät heranzukommen, gibt es zwei Möglichkeiten.
    1. In einem geeignetem Geschäft oder im Internet ein Larpschwert kaufen. So ein Teil kann gern zwischen 30 bis 120 Euro kosten. Aber zum echten Training mit viel Kraft sind die Teile eigentlich viel zu schade.
    2. In einem Baumarkt einen Besenstil mit 28 mm Durchmesser, eine im Durchmaß passende, graue, dicke Rohrisolierung und Kabelbinder für insgesamt ca. 10 Euro für eine "Pompfe" kaufen.


    Bauanleitung für "Pompfen":
    Die Rohrisolierung auf den Besenstil schieben, so dass man den Besenstil noch mit beiden Händen gut anfassen kann und mit den Kabelbindern fixieren. Das Teil sollte insgesamt nicht viel länger sein als die senkrechte Länge zwischen Bauchnabel bis zum Boden zzgl. max. 10 cm. Im Normalfall sind das zwischen 105 cm bis 115 cm. Also den zu langen Bereich an der "Klinge" absägen. Und schon kann das vorsichtige Kämpfen damit los gehen.

    Pompfe


    Der Vorteil an den "Pompfen",
    so der entstandene Name der Besenstile, ist, dass sie viel aushalten können, sehr günstig, überall verfügbar und leicht herzustellen sind. Und es ist nicht schlimm, wenn die Teile mal brechen. Dann kauft man sich für max. 5 Euro einen neuen Besenstil und schon kann es weiter gehen. Bei einem Larpschwert oder einen teurem professionellen Übungsschwert überlegt man es sich gleich zweimal, ob man damit mit voller Kraft zuschlägt und einen Bruch riskiert.


    Da die "Pompfen" unter anderem aus der Rohrisolierung bestehen, ist es auch nicht weiter tragisch, wenn ungewollt der Körper des Angegriffenen getroffen wird. Die Isolierung gibt nach und es kommt kaum zu wirklichen Verletzungen.

    Diese Art von "Pompfen" kann man für alle Arten von mittelalterlichen Waffen herstellen. So haben wir für den Dolchkampf auch solche "Pompfen" hergestellt.

    Noch einmal die Bitte: Bitte baut Euch oder kauft Euch Übungsteile und trainiert zunächst damit. Alles andere kann viel zu gefährlich werden.

 

 


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