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Grundkurse und Trainings im Schwertschaukampf, Dolchkampf, Feuerschwerter u.v.m.

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Beratung und Verkauf von Schwertern, Dolchen, Lederscheiden, Gewandung, Schutzausrüstung

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Spannende Turniere, Schnuppertrainings, Workshops, Tanzen, Feuershows, humorvolle Vorträge

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Massenschlachten, Einzelkämpfe, Stuntchoreografien, Stuntkoordination, Statisten, Lagerleben

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Gemeinsames Kämpfen am Schwert, Erlebtes Mittelalter im Parcours, Pfeil und Bogen, Teambuilding

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Grundkurse im Schwertschaukampf

Die nächsten Termine

Grundkurse

im Schwertschaukampf

 

14.11. + 15.11.26: Kellinghusen
21.11. + 22.11.26: Pinneberg
28.11. + 29.11.26: Großhansdorf
23.01. + 24.01.27: Pinneberg
20.03. + 21.03.27: Pinneberg

Wacken-Sicherheit

1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Für die Veranstaltung wird durch den Veranstalter unter Einbeziehung aller einschlägigen Vorschriften, für alle auf der Produktion Beschäftigten, die nachstehende Produktionsordnung (PO) erlassen. Diese PO soll die größtmögliche Sicherheit für alle Personen während aller Arbeiten gewährleisten. Diese PO gilt für alle Auftragnehmer und deren Unterlieferanten, soweit sie auf der Veranstaltung liefern und/oder dort tätig sind. Sie wird den jeweils Verantwortlichen der Fremdfirmen (FFV) vor Arbeitsaufnahme elektronisch ausgehändigt und deren Erhalt ist in Textform zu bestätigen. Für Schäden bzw. Nachteile, die dem Veranstalter durch Nichtbeachten dieser PO entstehen, haftet der betreffende Auftragnehmer. Auftragnehmern oder deren Beauftragten, die gegen diese PO verstoßen oder einen solchen Verstoß durch ihre Beschäftigten, Subunternehmer bzw. Lieferanten dulden, kann Geländeverbot erteilt werden. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihrem auf der Veranstaltung eingesetzten Personal, ihren Subunternehmern und ihren Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den sie betreffenden Inhalt der PO bekannt zu geben und während aller Arbeiten deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Unterweisung der Beschäftigten und die Einweisung der Subunternehmen ist nachzuweisen (Beispiel auf letzter Seite) und dem Arbeitsschutzkoordinator unaufgefordert am Tag der Arbeitsaufnahme zu übermitteln. Der Koordinator vor Ort ist: Falco Zanini, +49 163-8010301, info@falco-zanini.de 1.2 Grundsätzliches Anweisungen der Produktionsleitung und Hinweise des Arbeitsschutzkoordinators sind von allen auf der Veranstaltung anwesenden Personen zu befolgen. 1.3. Produktionsleitung Der Veranstalter wird während der Auf-, Um- und Abbauarbeiten durch die Produktionsleitung vertreten. Der Arbeitsschutzkoordinator ist u.a. für die Koordinierung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsschutzes auf der Veranstaltungsproduktion zuständig. Die Verantwortung der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Lieferungen und Leistungen bleibt dadurch unberührt. 1.4 Zugangswege, Straßen und Verkehrswege Das Veranstaltungsgelände kann nur durch die gekennzeichneten Zugangswege befahren, betreten und verlassen werden. Einzelne Bereiche können für die Zufahrt gesperrt werden. Der gesamte Veranstaltungsverkehr darf grundsätzlich nur auf den angelegten Verkehrswegen erfolgen. Die Zufahrtsstraßen sind jederzeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten und dürfen nicht über das geplante Maß hinaus eingeengt werden. Notausgänge sind jederzeit vollumfänglich freizuhalten. 1.5 Verkehr mit Fahrzeugen aller Art auf dem Gelände Für den gesamten Verkehr im Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei trockenem Wetter muss die Geschwindigkeit stark reduziert werden, um Staubentwicklung zu vermeiden. Bei nassem Wetter muss der Betrieb von Maschinen mit großer Vorsicht ausgeführt werden, um das Gelände nicht zu schädigen. Personen dürfen in Fahrzeugen NUR auf vorhandenen Sitzen mitfahren, nicht auf einer Ladefläche Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände: 20km/h - Bei Rückwärtsfahrt besteht Einweisungspflicht bei Personen in der Umgebung der Maschine!


Auf dem Gelände herrscht starker Fahrzeug- und Maschinenverkehr: - Trage Warnweste, damit Du besser gesehen wirst! - Lass Fahrzeuge immer vorbeifahren - Halte Abstand zu Kränen! - Halte Abstand zu Montagestellen! - Schau Dich um und beobachte Deine Umgebung! Fahre niemals mit auf Ladeflächen, Staplern, Radladern oder anderen Maschinen! Alkohol, Drogen, Medikamente beeinträchtigen Deine Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit. Daher sind Rauschmittel vor und während der Arbeit verboten An vielen Stellen wie Bühnen und Podesten besteht Absturzgefahr! - Achte auf Markierungen - Benutze nur sichere Aufstiege wie z.B. eine Leiter


Informiere Dich über Notausgänge, Erste-HilfeKästen und Feuerlöscher in Deiner Nähe Denke daran, Dich gegen Regen oder Sonne zu schützen. - Nutze wetterfeste Kleidung, Hut oder Mütze, Sonnencreme - Schütze bei Sonne Deine Haut und lass das T-Shirt an! Es herrscht Stolpergefahr, spitze Dinge können auf dem Boden liegen. Schütze Deine Füße! Trage Sicherheitsschuhe bei gefährdenden Tätigkeiten Trage feste, geschlossene Schuhe bei anderen Tätigkeiten Während der Veranstaltung ist es dauerhaft laut. - Schütze Dein Gehör - Trage Gehörschutz!


2.3.3 Persönliche Schutzausrüstung Alle Beschäftigten müssen geeignete, persönliche Schutzausrüstung tragen. Bei Arbeiten mit Verletzungsgefahr der Füße sind in jedem Fall geeignete Sicherheitsschuhe mit Zehenkappe, Fersenkappe und durchtrittsicherer Sohle zu tragen. Schutzkleidung gegen Sonne und Regen kann notwendig sein und muss von den Arbeitgebern gestellt werden. Während der Aufbau- und Abbauarbeiten, sobald die Gefahr durch Maschinen und Fahrzeuge aller Art besteht, ist Warnweste mit Warnfarbe Gelb oder Orange zu tragen. Dies gilt besonders bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Staplern, Radladern, Hubarbeitsbühnen usw. 3. Benutzung von Arbeitsmitteln 3.1 Grundsätzliches Es dürfen nur Arbeitsmittel, die dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen eingesetzt werden. Alle eingesetzten Arbeitsmittel, Maschinen, Werkzeuge, elektrische Betriebsmittel (z.B. Scheinwerfer, Kabel usw.) müssen nachweislich nach BetrSichV geprüft sein und die Nachweise (Prüfprotokolle) müssen auf Aufforderung vor Ort vorgelegt werden können. Im Zweifelsfall können die Arbeiten zu Lasten der betroffenen Firma gestoppt werden, bis Abhilfe geschaffen wurde. Die Arbeitsmittel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.





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Die Wahrheit über das Üben am Schwert

Handwerk und Kunst

„…Zu Kämpfen ist zugleich Handwerk und Kunst. Zuerst müsst ihr das Handwerk lernen. Dann wachst ihr darüber hinaus, bis Aktion und Reaktion Instinkt werden. Es wird ein Teil von Euch…“Aus dem Film „Outcast – Die letzten Tempelritter“
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